Zuviel des Guten: Daueraufträge im Auge behalten

Bremer Inkasso GmbH zahlt jedes Jahr rd. 20.000 Euro an Schuldner zurück.

13.09.2012 - 12:19

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Es geschieht nicht selten, dass Daueraufträge zwar eingerichtet aber nicht angepasst oder rechtzeitig beendet werden. Auch deren ständige Kotrolle gehört zu einer ordnungsgemäßen Buchhaltung.

Einmal Hand aufs Herz: Kontrolliert man immer sorgfältig alle Kontoauszüge? Würde einem jede fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchung auffallen? Wenn ja – gut so! Aber hat man auch alle seine Daueraufträge im Griff? Oder wurde schon einmal vergessen, so einen Auftrag zu stoppen, als z. B. alle Raten bezahlt waren? Und wurden alle Daueraufträge auch immer rechtzeitig angepasst, wenn sich dank niedriger Verbrauchswerte z. B. der monatliche Abschlag bei einem Energieversorger o. Ä. verändert hat, oder z. B. mal ein Beitrag gesenkt wurde?

Man könnte meinen, wo es ums eigene Geld geht, zahlt doch keiner mehr, als er muss. Aber tatsächlich geschieht das häufiger als man glauben mag. Jedoch wohl weniger aus Freundlichkeit und mit Schenkungsabsicht, sondern vielmehr aus Unachtsamkeit.

Auch Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, hat ständig mit diesem Thema zu tun. „Wir zahlen jedes Jahr rund 20.000,00 Euro an Geldern zurück, die zu viel bezahlt wurden“, so Drumann. „Einen Schwerpunkt bilden dabei die Überzahlungen aus Daueraufträgen, die, einmal eingerichtet, zu wenig auf Aktualität hin kontrolliert werden. Haben wir im Auftrag eines Mandanten mit dessen Schuldner eine Vereinbarung treffen können, dass eine noch offene Forderung z. B. durch Ratenzahlungen getilgt wird, wird dazu der Einfachheit halber vom Schuldner häufig ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet. Dabei kommt es dann jedoch nicht selten vor, dass dieser nach Begleichung der Forderung nicht wieder beendet wird. Das geschieht sogar selbst dann, wenn wir z. B. vor der letzten Rate dem Schuldner mitteilen, wie der jetzt nur noch ausstehende Restbetrag lautet. Ja, manchmal müssen wir sogar mehrmals anfragen, wohin der überzahlte Betrag überwiesen werden soll“, fügt Drumann an.

„Diese Gelder sind wohlgemerkt Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung zu 100% erhalten hat. Ebenso hat der Schuldner dann des Weiteren alle Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder im gleichen Umfang eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden gezahlt. Er hat seine Schuld also komplett getilgt.

Ein Schuldner sollte sich ruhig zwischendurch immer mal wieder nach dem Stand seiner Forderung erkundigen und die Gesamtforderung im Auge haben. Besonders dann, wenn vielleicht auch Dritte auf die Forderung einzahlen, wie z. B. Familienangehörige oder Freunde, die helfen wollen. Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen“, so Bernd Drumann, „generell alle Briefe von Inkassounternehmen oder Anwälten sorgfältig zu lesen, ggf. zu reagieren und auch aufzuheben. Ebenso ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung das A und O für jeden Gewerbetreibenden, damit es erst gar nicht zu Forderungen bzw. auch zu Überzahlungen kommt. Wachsamkeit und Sorgfalt im Umgang mit dem eigenem Geld gilt aber ebenso für jede Privatperson“, fügt der Geschäftsführer an.

„Als Inkassounternehmen sind wir Dienstleister und handeln im Auftrag. Diesen Auftrag und das damit in uns gesetzte Vertrauen nehmen wir sehr ernst! Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, den Schuldner auf seine Überzahlung hinzuweisen und das Geld entsprechend zurück zu überweisen. Wir gehen davon aus, dass jeder seriöse Rechtsdienstleister so mit Fremdgeldern verfährt, wenn gleich es dafür natürlich keine Garantie gibt.

Nicht zuletzt trägt unser Unternehmen das TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“. Der sorgfältige Umgang mit eingezogenen Geldern ist dafür einer der Prüfparameter. Zudem sind wir Mitglied im BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmer), dessen über 560 Mitgliedsunternehmen sich hohe Qualitätsstandards gesetzt haben und sich einer strengeren Kontrolle unterziehen, als vom Gesetzgeber gefordert.“

„ Zuviel des Guten? – Wenn es um seriöse Arbeitsweise geht – niemals!“ so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH abschließend.

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Fax +49 421 84106-21


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