Rechtsdienstleistungsgesetz: Die Bremer Inkasso GmbH hat jetzt mehr Befugnisse

31.07.2010 - 20:01

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Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat endlich die Befugnisse von Inkassounternehmen erweitert. So dürfen Inkassounternehmen auch das gerichtliche Mahnverfahren und Forderungspfändungen durchführen. Bislang war dieses lediglich den Rechtsanwälten vorbehalten.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat endlich die Befugnisse von Inkassounternehmen erweitert. So dürfen Inkassounternehmen auch das gerichtliche Mahnverfahren und Forderungspfändungen durchführen. Bislang war dieses lediglich den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Bremer Inkasso GmbH führt daher das gerichtliche Mahnverfahren im elektronischen Datenaustausch mit allen Mahngerichten in Deutschland durch. Nachrichten der Gerichte über den Erlass und die Zustellung des Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides werden ebenfalls elektronisch eingelesen. Auch über etwaige Widersprüche des Schuldners erhält die Bremer Inkasso GmbH sofort eine elektronische Nachricht, die automatisch in die Akte eingelesen und dem juristischen Sachbearbeiter automatisch vorgelegt wird. Dadurch wird wertvolle Zeit gespart und das Verfahren kann zügig fortgeführt werden. Lange Postlaufzeiten gibt es nicht mehr.

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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