Helden am Bau.de (06/2018) www.heldenambau.de

Abnahme ist nicht Pflicht sondern Kür des Auftraggebers

Die seit Januar 2018 in Kraft getretenen Neuregelungen in Bezug auf die Bauabnahme sollte jeder Handwerker kennen und auf jeden Fall auch beachten.

 
 

KRAFTHAND (06/2018) www.krafthand.de

Schuldner “unbekannt verzogen” nicht einfach hinnehmen

Ist ein Schuldner abgetaucht, ist das ärgerlich aber nicht das Ende – es gibt viele Wege, ihn dennoch aufzustöbern
Wenn der Werkstattbetreiber seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in Händen hält, kommt schnell Ärger auf beim Zurückvermerk der Post “Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln”. Natürlich versucht er den Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der angegebenen Telefonnummer ist niemand erreichbar. Was tun?

 
 

Wohnungswirtschaft heute.de (06/2018) www.wohnungswirtschaft-heute.de

“Haustürwiderrufsgesetz”. Gibt es das noch? Und was haben Bauherren und Handwerker zu beachten, Herr Drumann?

Auch wenn es das alte “Haustürwiderrufsgesetz” nicht mehr gibt, ist damit nicht dieses Widerrufsgesetz aufgehoben sondern lediglich neu geregelt. Es ist wichtig, die Regeln zu ‘außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen’ zu kennen…..

 
 

Bauen+Holz (06/2018) www.holzzentralblatt.de

Ohne Abnahme verschenken Handwerker bares Geld

Auch für Fachhändler mit Montageservice gilt: Beim Umgang mit dem Thema Abnahme sind zahlreiche Fallstricke zu beachten
Wohl jeder, der im Handwerk tätig ist, hat den Begriff “Abnahme” schon gehört. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit.

 
 

baulinks.de (06/2018) www.baulinks.de

Abnahme! Nicht „Kür“ sondern „Pflicht“ des Auftraggebers

Wohl jeder, der am Bau zu tun hat, kennt das Thema „Abnahme“. Mitunter hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit. Im schlimmsten Fall – bei fehlender Abnahme – hat ein Handwerker (derzeit noch) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung.

 
 

Submissions ANZEIGER (06/2018) www.submission.de

Abnahme: Nicht “Kür” sondern “Pflicht” des Auftraggebers

Handwerker sollten Neuregelungen ab Januar 2018 beachten
Wohl jeder der im Handwerk zu tun hat, hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit.

 
 

WeltderFertigung.de (06/2018) www.weltderfertigung.de

Tipps zum Vorgehen bei Forderungseinzug

WAS TUN BEI SCHULDNERUNBEKANNT VERZOGEN”?
Unternehmer A hatte seinem Kunden B schon vor einer ganzen Weile eine Rechnung per Post zukommen lassen und wartet nun auf den Eingang des Geldes. Bei der Durchsicht der Tagespost kommt Ärger auf: Unternehmer A hält seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in den Händen. Nur diesmal mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. A versucht, seinen Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der von B angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Unternehmer A weiß nicht, was er noch tun kann.

 
 

Schweissen und Schneiden (05/2018) www.schweissenundschneiden.de

Nicht auf offene Forderungen verzichten – auch nicht auf die kleinen

Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie für berechtigt halten und zu bezahlen bereitsind und welchen nicht. Da werden schnell mal Mahngebühren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder zum Beispiel der Eigenanteil einer Arztrechnung einfach nicht beglichen.

 
 

bsaktuell.de (05/2018) www.bsaktuell.de

Abnahme!

Neues Werkvertragsrecht brachte Änderungen mit sich.
Rechte und Pflichten bzgl. der Werksabnahme sollte man als Unternehmer kennen. Ebenso die Änderungen dazu, in Kraft seit 01.01.2018.

Abnahme: Nicht ‚Kür‘ sondern ‚Pflicht‘ des Auftraggebers
Bremer Inkasso GmbH: Handwerker sollten Neuregelungen ab Januar 2018 beachten
Wohl jeder der im Handwerk zu tun hat, hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit.

 
 

STAATSANZEIGER (05/2018) www.menoldbezler.de

Säumige Schuldner – Wenn alles nichts hilft, muss der Detektiv ran

Wenn eine Rechnung mit der Post zurück kommt, weil der Empfänger unter der angegebenen Anschrift für den Zusteller nicht zu ermitteln war, sollten die Alarmglocken schrillen. Je nach Höhe des Rechnungsbetrages kann….

 
 

baustoffmarkt (05/2018) www.baustoffmarkt-online.de

Unbekannt verzogen

Was kann ein Unternehmer tun, wenn sein Schuldner verschwunden ist und weder per Post noch telefonisch zu erreichen? Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, gibt im Folgenden Tipps und Hinweise zum weiteren möglichen Vorgehen.

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen gewerblichen Kunden, hat der Gläubiger nur im seltensten Fall ………

 
 

OnetoOne.de (05/2018) www.onetoone.de

Gesetzliche Neuregelung:
Wenn man für das Kommunikationsprojekt eine Abschlagzahlung will

Große Kommunikationsaufträge haben meist eine lange Projektlaufzeit – weswegen Dienstleister oder Agenturen oft eine Abschlagzahlung vorab berechnen. Geregelt sind Abschlagzahlungen in Paragraph 632a des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Werkvertragsrecht hat sich allerdings geändert. Für Agenturen und Dienstleister kann das ein Vorteil sein – wenn man es richtig macht.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

LG Aachen – 5 T 46/21

Ist der Schuldner unter der im Formular–Auftrag an den Gerichtsvollzieher genannten Anschrift nicht zu ermitteln, …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
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Tel. +49 421 84106-0
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