GD GARTEN DESIGN (12/2018) www.taspogartendesign.de

Verjährung: Rechtzeitig tätig werden!

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Forderungen beträgt drei Jahre und sie beginnt frühestens mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.Dezembers. Drei Jahre später um 24.00 Uhr…

 
 

Welt der Fertigung (12/2018) www.weltderfertigung.de

Wichtiges Datum für die Verjährung

AM 31. DEZEMBER VERFALLEN VIELE FORDERUNGEN
Verjährung ist ein immer wiederkehrendes Thema. Spätestens zum Ende jeden Jahres geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre und beginnt frühestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12. Drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. endet sie.

 
 

Submissions ANZEIGER (11/2018) www.submission.de

„Bitte identifizieren Sie sich!“

Identifizierung des Bestellers ein MUSS!
Viele Unternehmen wenden sich mit ihren Forderungen an Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen. Doch soll der Rechtsdienstleister erfolgreich sein, gilt es, im Vorfeld einige Regeln zu beachten, damit der spätere Forderungseinzug auch erfolgreich sein kann. Schließlich gilt es, einen Forderungsverlust bestmöglich zu verhindern.

 
 

CONCEPT (11/2018) www.concept-news.de

AGB – Außerordentlich gute Basis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden formuliert, um die im unternehmerischen Alltag immer wiederkehrenden Abläufe bzw. Vertragsinhalte …

 
 

Transport online (11/2018) www.transport-online.de

Die Zeit im Blick behalten

Zum Ende eines jeden Jahres ist es wichtig, sich offene Rechnungen in Hinblick auf die regelmäßige Verjährungsfrist genau anzusehen. Für Ansprüche aus Transportleistungen beträgt die Frist nur…

 
 

DACH NEWS (11/2018) www.fdf-dach.de

Achtung Verjährung am 31.12. beachten

Wie zum Ende eines jeden Jahres, so geht es auch am Ende dieses Jahres bei offenen Forderungen um deren eventuelle Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt…

 
 

Shape Up Business (11/2018) www.shapeup-magazin.de

BREMER INKASSO zum Thema Verjährung

Ein immer wiederkehrendes Thema ist das Thema Verjährung. Zum Ende eines jeden Jahres geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt und frühestens mit dem Ende des Jahres…

 
 

CampingImpulse (11/2018) www.campingimpulse.de

Wichtiges Datum: Verjährung von Forderungen

Verjährungsfristen von Forderungen
Verjährung ist ein immer wiederkehrendes Thema, das spätestens zum Ende jeden Jahres wiederkehrt. Hierbei geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist.

 
 

GETRÄNKEINDUSTRIE (11/2018) www.getraenkeindustrie.de

Forderung ist Forderung!

Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen
Nur allzu oft entscheiden Schuldner selbst darüber, welche Forderung sie für angemessen halten und auch zu zahlen bereits sind, und welchen Teil der offenen Forderung…

 
 

ESV campus (11/2018) www.esvcampus.de

Liquiditätssicherung mittels konsequenten Forderungsmanagements

Praxistipps zum Forderungseinzug
Unzählige Unternehmer kennen die Probleme mit säumigen Kunden nur zu gut und versuchen, offene Forderungen mehr oder weniger konsequent zu realisieren. Aber nicht alle Unternehmen folgen beim Forderungseinzug einer konsequenten und klaren Vorgehensweise.

 
 

TASPO (11/2018) www.taspo.de

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für die Verjährung von Forderungen

*§*Die Verjährung ist ein Thema, was immer wiederkehrt. Zum Ende eines jeden Jahres spätestens geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre und…

 
 

G & V Gestalten & Verkaufen (11/2018) www.gundv.de

Verjährung: 31. Dezember wichtiges Datum

Drei Jahre beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist, um die es spätestens zum Ende eines jeden Jahres geht.Spätestens zum Ende jedes Jahres geht. Sie beginnt frühestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, …

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bad Liebenwerda – 28 M 178/22

Bezieht die Ehefrau des Schuldners Krankengeld i.H.v. 526,70 €, so ist sie bei der Berechnung des unpfändbaren …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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