FiBuWissen (04/2017) www.dashoefer.de

Endlich: Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Seit Jahren beschäftigt das Thema der Vorsatzanfechtung – und vor allem ihre weite und Rechtsunsicherheit erzeugende Auslegung durch Insolvenzverwalter und Gerichte – zunehmend den Geschäftsverkehr. Stark vereinfacht ist diese in § 133 der Insolvenzordnung (InsO) beheimatete Regelung ein Mechanismus, mit dem ein Insolvenzverwalter unter bestimmten, aber nicht sehr trennscharf umschriebenen und vorhersehbaren Voraussetzungen noch Jahre später Zahlungen eines Kunden vom Gläubiger zurückverlangen kann.

 
 

baustoff markt (04/2017) www.baustoffmarkt-online.de

Eindeutigkeit und Konsequenz

Es gibt wohl kaum einen Unternehmer, der die Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen, nicht kennt. Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, gibt im Folgenden Tipps in Bezug auf richtiges Mahnen.

Die beiden Begriffe Zahlungserinnerung oder Mahnung bezeichnen in der Regel ein und dasselbe: eine Aufforderung von Seiten…..

 
 

weltderfertigung.de (04/2017) www.weltderfertigung.de

Rechnungen anmahnen – aber richtig!

EINDEUTIGKEIT UND KONSEQUENZ SIND WICHTIG
Es gibt wohl kaum einen Unternehmer, der die Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen, nicht kennt. Ob Groß- oder Kleinunternehmer, es betrifft alle gleichermaßen. Doch bei einigen von ihnen kann ein solches Kundenverhalten sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden.

 
 

gz-online.de (04/2017) www.gz-online.de

Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Stark vereinfacht ist diese in § 133 der Insolvenzordnung (InsO) beheimatete Regelung ein Mechanismus, mit dem ein Insolvenzverwalter unter bestimmten, aber nicht sehr trennscharf umschriebenen und vorhersehbaren Voraussetzungen noch Jahre später Zahlungen eines Kunden vom Gläubiger zurückverlangen kann.

 
 

elektro.net (04/2017) www.elekrto.net

Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Weiterhin keine Planungs- und Rechtssicherheit für Gläubiger
Das Thema der Vorsatzanfechtung beschäftigt seit Jahren den Geschäftsverkehr. Nach langer Debatte hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das die Vorsatzanfechtung reformiert.

 
 

Glas+Rahmen (03/2017) www.glas-rahmen.de

Sicherungsmittel Abschlagzahlung

Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen üblich. Hier handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen das herzustellende Werk von großem Umfang sein kann. Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, erläutert im Interview mit Glas+Rahmen wichtige Aspekte zum Themenfeld Abschlagszahlung.

 
 

lebensmittelpraxis.de (03/2017) www.lebensmittelpraxis.de

So mahnen Sie richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz: Sie sind essenziell bei einer Mahnung. Worauf Sie außerdem achten müssen, um gegenüber säumigen Vertragspartnern Ihre Ansprüche zu wahren.
Sie sind Zeit- , Energie- und Ressourcenfresser erster Güte: Geschäftspartner, die ihre Rechnungen nicht (rechtzeitig) zahlen. Doch wie kommt der Gläubiger möglichst rasch an das ausstehende Geld? Was gilt es zu beachten? „Eindeutigkeit und Konsequenz“, nennt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, als das A und O beim erfolgreichen Mahnwesen.

 
 

COMPLIANCE digital (03/2017) www.comliancedigital.de

Sorgfalt im Umgang mit dem Eigentumsvorbehalt empfehlenswert

Eigentumsvorbehalte sind wohl eher keine Selbstverständlichkeit im Wirtschaftsalltag, wenn man einem aktuellen Praxisbericht aus der Inkassowirtschaft folgt.
Vermutlich ist der Satz „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers” jedem schon einmal begegnet – vielleicht stand er auf einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Lieferschein. Erfahrungen insbesondere in der Inkassowirtschaft zeigen aber, dass offenbar immer noch zu wenigen bekannt ist, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt.

 
 

Submissions ANZEIGER (03/2017) www.submission.de

Wichtig für Unternehmer – Eigentumsvorbehalt sichern

Vereinbarung, die Verlust vorbeugen kann
Einen Satz wie „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ hat wahrscheinlich jeder schon einmal gelesen, vielleicht stand er auf einem Angebot, einer Auftragsbestätigung usw. „Aber immer noch ist zu wenigen bekannt, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt“, so Bernd Drumanns Erfahrung. Drumann ist Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH und des Öfteren mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert.

 
 

beck.de (03/2017) www.beck.de

Eigentumsvorbehalt: Sorgfalt im Umgang

Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt sollten in keinen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) fehlen. Denn die Sorgfalt im Umgang mit einer „kleinen“ Formulierung hat oft große Wirkung: Über den Eigentumsvorbehalt können Unternehmer sich absichern und so Verlusten vorbeugen.

 
 

R + S (03/2017) www.rs-fachzeitschrift.de

Verzugszinsen richtig berechnen

Viele Gläubiger verzichten grundlos und gewähren dadurch kostenlos Kredit
Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät zahlen, sind auch im R+S-Handwerk Gang und Gebe. Viele Kunden glauben immer noch, das sei ein Kavaliersdelikt.

 
 

mittelstandinbayern.de (03/2017) www.mittelstandinbayern.de

Wichtig für Unternehmer – Eigentumsvorbehalt sichern

Einen Satz wie „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ hat wahrscheinlich jeder schon einmal gelesen, vielleicht stand er auf einem Angebot, einer Auftragsbestätigung usw. „Aber immer noch ist zu wenigen bekannt, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt“, so Bernd Drumanns Erfahrung. Drumann ist Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH und des Öfteren mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bremen – 16 C 34/21

Legt der Schuldner Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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