shape UP Business (07/2017) www.shapeup-magazin.de

Vor Verträgen unter freiem Himmel wird gewarnt

Kundenwerbung auf Straßen, Messen und Märkten kann viele Tücken haben
Sie haben Ihr Studio mit neuen Konzepten, Produkten oder Programmen ausgestattet und wollen damit jetzt neue Mitglieder werben? Dann sollten Sie wissen, welche Fallstricke bei Sales-Aktionen außerhalb der Studiomauern auf Sie lauern.

 
 

mittelstandinBayern.de (07/2017) www.mittelstandinbayern.de

Verzugszinsen richtig berechnen

Kommt man auf das Thema Zinsen zu sprechen, gibt es nicht selten zwei Lager. Die einen beklagen sich, dass sie für ihr angelegtes Geld, ihre Vermögenswerte gefühlt viel zu wenig Zinsen bekommen, und die anderen beklagen, dass sie ihrer Meinung nach noch immer zu viel für benötigte Bankkredite zu zahlen haben. Zinsen sind also durchaus ein Thema, besonders wenn man sie zu zahlen hat.

 
 

TASPO (07/2017) www.taspo.de

Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Seit Jahren beschäftigt das Thema Vorsatzanfechtung – und vor allem ihre weite und Rechtsunsicherheit erzeugende Auslegung durch Insolvenzverwalter und Gerichte – zunehmend den Geschäftsverkehr.

 
 

bau-immobilien-trends.de (07/2017) www.bau-immobilien-trends.de

Volle Auftragsbücher, schleppender Zahlungseingang und hohe Außenstände: Inkasso-Tipps

10 Tipps der Bremer Inkasso GmbH um den Kunden, den Auftraggeber korrekt in Zahlungsverzug zu setzen:
Trotz der sehr guten Auftragslage gibt es ansteigende Probleme mit Kunden und Auftraggebern, die ihre Rechnungen nicht zahlen. Kunden geraten manches Mal mit dem Ausgleich ihrer Rechnungen in Zahlungsverzug.

 
 

Taspo-online.de (07/2017) www.taspo.de

Recht: Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Seit Jahren beschäftigt das Thema der Vorsatzanfechtung – und vor allem ihre weite und Rechtsunsicherheit erzeugende Auslegung durch Insolvenzverwalter und Gerichte – zunehmend den Geschäftsverkehr. Stark vereinfacht ist diese in § 133 der Insolvenzordnung (InsO) beheimatete Regelung ein Mechanismus, mit dem ein Insolvenzverwalter unter bestimmten, aber nicht sehr trennscharf umschriebenen und vorhersehbaren Voraussetzungen noch Jahre später Zahlungen eines Kunden vom Gläubiger zurückverlangen kann.

 
 

Mappe.de (07/2017) www.mappe.de

Wenn der Kunde nicht zahlt

Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen und in Zahlungsverzug geraten, kennt wohl jeder Betrieb. Vermutlich kennen Sie als Unternehmer den Begriff «Zahlungsverzug» und wissen was er bedeutet. Wussten Sie allerdings, dass ein solcher vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts zwingend vorliegen muss?

 
 

Submissions ANZEIGER (07/2017) www.submission.de

Kunden in Zahlungsverzug setzen – aber richtig

10 Tipps, denn Zahlungsverzug ist ein MUSS!
Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, kennt wohl jeder Unternehmer. Kunden geraten manches Mal mit dem Ausgleich ihrer Rechnungen in Zahlungsverzug. Zwar hat jeder Unternehmer den Begriff “Zahlungsverzug” schön gehört und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Dass ein solcher aber vor…..

 
 

BM online (07/2017) www.bm-online.de

So bleibt man nicht auf einem Verzugsschaden sitzen

Rechtstipps zum Zahlungsverzug
Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, kennt wahrscheinlich jeder Handwerker. Was rund um den Zahlungsverzug zu beachten ist, erläutert die Bremer Inkasso. Denn erst, wenn der Zahlungsverzug vorliegt, kann man sich beim Einzug einer Forderung externe Hilfe von einem Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen holen und diese als Verzugsschaden geltend machen.

 
 

SZ IMMO MAGAZIN (07/2017) www.sz-immo.de

Auch eine Baustelle ist “außerhalb von Geschäftsräumen”

“Im schlimmsten Fall hat man kostenlos gearbeitet”
Das alte “Haustürwiderrufsgesetz” gibt es nicht mehr. Damit ist dieses Widerrufsrecht aber nicht hinfällig, sondern lediglich neu geregelt. Diese Regeln zu ….

 
 

Welt der Fertigung.de (07/2017) www.weltderfertigung.de

Gläubiger werden noch länger auf ihr Geld warten

Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung zum 1. Juli 2017
Seit dem 1. Juli 2015 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für den Schuldner von 1.073,88 EUR. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2017 auf 1.133,88 EUR erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 5,58 Prozent. Die Inflationsrate dagegen lag im März 2017 lt. Statistischem Bundesamt bei 1,6 Prozent in Relation zum Vorjahr.

 
 

GLASWELT (06/2017) www.glaswelt.de

Gefahr droht, auf den Kosten sitzen zu bleiben

Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss!
Jeder Handwerker weiß um die Bedeutung des Begriffs “Abnahme”. Aber nicht jeder nimmt es damit so genau. Das kann aber dazu führen, dass im schlimmsten Fall gar kein Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung besteht.

 
 

Bauen + Holz (06/2017) www.weinbrenner.de

Rechnungen anmahnen- aber richtig!

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen
Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen, kennt wohl jeder Unternehmer. ein solchen Kundenverhalten kann sogar die Liquidität des Betriebes gefährden. Die Bremer Inkasso GmbH gibt daher Tipps, wie ein Unternehmen schneller an sein Geld kommt.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

LG Bremen – 4 T 289/21

Das Vollstreckungsorgan hat die Identität der im Titel angegebenen Person mit derjenigen, für oder gegen die …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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