WM Intern (11/2017) www.wm-intern.net

Reformgesetz zur Insolvenzanfechtung

Das Thema der Vorsatzanfechtung beschäftigt zunehmend den Geschäftsverkehr. Stark vereinfacht ist diese in § 133 der Insolvenzordnung (InsO) beheimatete Regelung ein Mechanismus, mit dem ein Insolvenzverwalter unter bestimmten, aber nicht sehr trennscharf umschriebenen und vorhersehbaren Voraussetzungen noch Jahre später Zahlungen eines Kunden vom Gläubiger zurückverlangen kann. „Ursprünglich sollte diese Regelung Gläubiger davor bewahren, dass Schuldner unrechtmäßig Vermögen beiseiteschaffen.

 
 

Submissions ANZEIGER (10/2017) www.submission.de

Verjährung gerade zum 31.12. immer im Auge behalten

Unbedingt schon jetzt Maßnahmen in die Wege leiten
Zum end “aller Jahre wieder” geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, …..

 
 

MittelstandinBayern.de (10/2017) www.mittelstandinbayern.de

Kein Unternehmer sollte auf eigene Geschäftsbedingungen verzichten

Geschäftsbedingungen regeln und beinhalten die Bedingungen, die bei einem Geschäftsabschluss die eine Vertragspartei an die andere stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden formuliert, damit im unternehmerischen Alltag bei Geschäftsabschlüssen immer wiederkehrende Abläufe bzw. Vertragsinhalte grundsätzlich geregelt sind und man sie nicht jedes Mal neu schriftlich niederlegen und verhandeln muss.

 
 

BRAU INDUSTRIE (10/2017) www.brauindustrie.de

§§ Kunden in Zahlungsverzug setzen – aber richtig

Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, kennt wohl jeder Unternehmer. Kunden geraten manches Mal mit dem Ausgleich ihrer Rechnungen in Zahlungsverzug.

 
 

das FiBu Wissen (10/2017) www.dashoefer.de

Unbedingt schon jetzt Maßnahmen in die Wege leiten

Zum Ende „aller Jahre wieder“ geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. So auch dieses Jahr.

 
 

GZ-online.de (10/2017) www.gz-online.de

Verjährung im Auge behalten

Die Verjährung endet nach drei Jahren um 24.00 Uhr des 31.12. Betroffen sind insbesondere Forderungen, die im Jahre 2014 fällig wurden. Diese drohen in Kürze, nämlich zum 31.12.2017, zu verjähren. „Für solche Forderungen heißt es jetzt, nicht mehr viel Zeit zu verlieren und umgehend entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten,“ rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

verkehrsRUNDSCHAU (10/2017) www.verkehrsrundschau.de

Kein Kredit auf meine Kosten

Frachtführer und Spediteure müssen häufig teuer zwischenfinanzieren, weil ihre Kunden zu spät zahlen. Deshalb sollten Unternehmen säumigen Schuldnern Verzugszinsen in Rechnung stellen. Das ist rechtlich möglich
Die Leistung ist erbracht, doch der Kunde zahlt nicht. es folgen mehrere freundliche Anrufe, Mahnungen, und noch immer geht keine Zahlung auf dem Konto ein.

 
 

Mittelstand in Bayern.de (10/2017) www.mittelstandinbayern.de

Verjährung: Unbedingt schon jetzt Maßnahmen in die Wege leiten

Zum Ende „aller Jahre wieder“ geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. So auch dieses Jahr. Betroffen sind insbesondere Forderungen, die im Jahre 2014 fällig wurden.

 
 

K-Zeitung.de (10/2017) www.k-zeitung.de

Verjährungsfrist immer im Auge behalten

Der Jahreswechsel ist für viele mit einer der stressigsten Zeiten des Jahres. Was dennoch auf Ihrer Liste stehen sollte: die Verjährungsfrist. Die Bremer Inkasso GmbH erklärt, welche Maßnahmen unbedingt jetzt schon in die Wege geleitet werden sollten.

 
 

ausbau+fassade.de (10/2017) www.ausbauundfassade.de

Zum Jahresende: Verjährung im Auge behalten

Zum Ende „aller Jahre wieder“ geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. So auch dieses Jahr.

 
 

FLIESEN & PLATTEN (10/2017) www.fliesenundplatten.de

Zahlungsverzug — aber richtig

Rechtstipps Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, kennt wohl jeder Fliesenfachbetrieb. Kunden geraten manches Mal mit dem Ausgleich ihrer Rechnungen in Zahlungsverzug. Lesen Sie hier acht Tipps, wie Sie richtig damit umgehen, damit Sie ……

 
 

deal-magazin.com (09/2017) www.deal-magazin.com

Inkasso … eine Dienstleistung, gesellschaftsrelevanter als ihr Ruf

Unternehmer Klein macht seine Buchhaltung. Immer mehr Zeit geht dabei drauf, seinem Geld bzw. seinen säumigen Kunden hinterher zu laufen. Am Telefon macht er gegenüber einem Geschäftsfreund seinem Ärger Luft. „Gib die offenen Rechnungen doch an ein Inkassobüro ab“, bekommt er von diesem als Tipp, ………

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

BGH – V ZB 182/11

Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0