TASPO (03/2016) www.taspo.de

Gelungener Forderungseinzug – zehn Tipps

Leider gehört es schon zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen, dass Kunden ihre Rechnungen zu spät oder erst gar nicht zahlen – und das stellt nicht selten eine Gefahr für die Liquidität betroffener Gläubiger dar.

 
 

mikado (03/2016) www.mikado-online.de

Eigene Liquidität sichern

Was tun, wenn Kunden ihre Rechnung zu spät oder gar nicht bezahlen? Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, gibt zehn Tipps, seine eigen Liquidität zu sichern.

Tipp 1: Angebote sollten schriftlich abgegeben werden, die Bestellungen auch schriftlich bestätigt werden.

 
 

lebensmittelpraxis.de (03/2016) www.lebensmittelpraxis.de

Wiedervorlage statt in die Schublade

Nicht zu früh aufgeben: Vollstreckungstitel sind 30 Jahre lang gültig. Und so lange können auch die in ihnen festgeschriebenen Forderungen an den Schuldner erhoben werden.

 
 

kfz-betrieb (03/2016) www.kfz-betrieb.de

Insolvenzrecht – Ein Damoklesschwert

Insolvenzverwalter forderten bisher Zahlungen häufig noch nach Jahren von Gläubigern zurück. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, die sogenannte Vorsatzanfechtung zu entschärfen.

Im Interview dazu Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

weltderfertigung.de (03/2016) www.weltderfertigung.de

Geduld und Hartnäckigkeit können sich auszahlen

Ein neues Jahr lädt auch Unternehmer immer wieder zum Fassen guter Vorsätze und neuer Zielsetzungen ein. Weichen für eine positive Geschäftsentwicklung werden neu gestellt, und Misserfolge möchte man am liebsten schnell vergessen.

 
 

WM intern (03/2016) www.wm-intern.de

Vollstreckungstitel 30 Jahre gültig!

Die Bremer Inkasso rät, bei alten offenen Forderungen am Ball zu bleiben. Es kann sich durchaus lohnen, auch wenn die Vollstreckungstitel vielleicht längst ohne Erfolg archiviert wurden, denn sie sind 30 Jahre lang gültig, wie Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, betont.

 
 

autoKAUFMANN (02/2016) www.autokaufmann.de

Fällige Zinsen

Unternehmer können ihr Metiér noch so gut beherrschen – Probleme mit Kunden, die Rechnungen zu spät begleichen, kennen sie alle. Aber zumindest den Zinsschaden können sie sich ersetzen lassen.
Die Situation kommt immer wieder vor, egal ob im kleinen Servicebetrieb oder im großen Autohaus: Das Unternehmen hat die Reparaturarbeiten sorgfältig erledigt und der Kunde die Rechnung erhalten – doch auf den Zahlungseingang wartet man lange vergeblich.

 
 

TASPO (02/2016) www.taspo.de

Vollstreckungstitel – Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Man tut als Unternehmer nicht nur gut daran, sich für das neue Jahr einen zeitnahen und noch konsequenteren Forderungseinzug vorzunehmen, sondern auch daran, sich einmal wieder mit alten Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden zu befassen, die vielleicht vor Jahren oder Jahrzehnten ohne Vollstreckungserfolg irgendwo archiviert wurden. Alte Titel können bares Geld wert sein, denn sie sind 30 Jahre lang gültig.

 
 

Submissions ANZEIGER (02/2016) www.submission.de

Vollstreckungstitel – 30 Jahre gültig

Geduld und Hartnäckigkeit können sich auszahlen
Ein neues Jahr lädt auch Unternehmer immer wieder zum Fassen guter Vorsätze und neuer Zielsetzungen ein. Weichen für eine positive Geschäftsentwicklung werden neu gestellt und Misserfolge möchte man möglichst schnell vergessen.

 
 

Fliesen & Platten (02/2016) www.fliesenundplatten.de

Forderungseinzug – Eigene Liquidität sichern: 10 Tipps

Rechtstipp: Es gehört zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen, dass Kunden ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht zahlen – und das stellt nicht selten eine Gefahr für die Liquidität betroffener Gläubiger dar. Wer diese zehn Punkte konsequent und zügig umsetzt, kann mit erfolgreicherem Forderungseinzug sein Liquidität sichern.

1. Vertragsabschluss unbedingt in Schriftform!
Angebote sollten schriftlich abgegeben werden, die daraus resultierende Bestellung ebenso schriftlich bestätigt werden.

 
 

arzt-wirtschaft.de (01/2016) www.arzt-wirtschaft.de

Wenn der Patient nicht zahlt

Vollstreckungstitel 30 Jahre gültig
Bei Selbstzahlern und Privatpatienten kommt es leider immer mal vor, dass offene Rechnungen nicht beglichen werden. Dem Arzt bleibt dann nichts anderes übrig, als zu mahnen und schlimmstenfalls sogar zu klagen. Fließt das Geld trotz Vollstreckungstitel nicht, sollte man den Fall trotzdem nicht einfach zu den Akten legen.

 
 

ausbauundfassade.de (01/2016) www.ausbauundfassade.de

Vollstreckungstitel – 30 Jahre gültig

Vollstreckungstitel gehören nicht in die Schublade, sondern in die „Wiedervorlage“. Wenn es sein muss, sogar 30 Jahre lang. Ein langer Atem kann sich bei offenen Forderungen lohnen.

Ein neues Jahr lädt auch Unternehmer immer wieder zum Fassen guter Vorsätze und neuer Zielsetzungen ein. Weichen für eine positive Geschäftsentwicklung werden neu gestellt, und Misserfolge möchte man möglichst schnell vergessen.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Delmenhorst – 48 C 8098/20 (VIII)

Der Auftrag erstreckt sich nicht lediglich auf ein einfaches Mahnschreiben. Die Inkassokosten gem. der …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,6 / 5,0