TASPO (05/2016) www.taspo.de

Gläubiger gehen bei Erbschaft des Schuldners meist leer aus

§ Ein Schuldner, nennen wir ihn Hans Blank (Name frei erfunden), hat 200.000 Euro Schulden bei verschiedenen Gläubigern. Die Eröffnung seines Insolvenzverfahrens steht deshalb auch unmittelbar bevor. Da erreicht ihn ein Brief. Sein Vater ist verstorben und hat ihn wider Erwarten zum Alleinerben eingesetzt; der Nachlass ist 500.000 Euro wert.

 
 

LECTURA press (05/2016) www.press.lectura.de

‘Do-it-yourself-Inkasso’ nicht ohne Risiko und Nebenwirkungen

Forderungseinzug besser in die Hände eines experten abgeben
Lässt die Zahlung eines Kunden auf sich warten, bleibt einem Unternehmer nichts anderes übrig, als der Forderung ‚hinterher-zu-laufen‘. „Schon mit der Anfertigung der ersten Mahnung wird der Unternehmer zum ‚Sklaven‘ seines Schuldners, da dieser ihn durch sein eigenes Verhalten zum Handeln und zu realen Auslagen wie z. B. Porto, Telefonkosten, Kopien, Briefumschläge aber auch zur Aufwendung von Zeit und ggf. Personal zwingt.

 
 

Der Komet (05/2016) www.komet-pirmasens.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wichtig und für Unternehmer unverzichtbar

Bremer Inkasso GmbH: Eigene Geschäftsbedingungen können vor Schaden bewahren
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB – drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust seiner Forderungen bewahren können.

 
 

IT-Business (05/2016) www.it-business.de

Inkasso ist was für Profis

Forderungen selbst einzuziehen kann nervig sein und ist kompliziert
Steht eine Zahlung eines Kunden aus, heißt es Geld eintreiben. Doch wie geht man am damit um? Soll ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, oder doch “Do it yourself”? Bremer Inkasso gibt Tipps.

 
 

FinanzPraxis (05/2016) www.finanzpraxis.com

Risiko der Insolvenzanfechtung: Schon bei Vertragsabschluss mit einbeziehen

Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps zur Reduzierung der Insolvenzanfechtungsgefahr
Bezahlt ein Kunde mit Mühe und Not seine überfälligen Rechnungen, scheint dies zunächst wie eine Bestätigung der Überlegung, nicht gleich ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt eingeschaltet zu haben, sondern dem Kunden vielmehr entgegengekommen zu sein.

 
 

Der Bauunternehmer (05/2016) www.der-bau-unternehmer.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wichtig und für Unternehmer unverzichtbar

Eigene Geschäftsbedingungen können vor Schaden bewahren
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB — drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können. „Kommt es mit einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich als Unternehmer über den neuen Auftrag und denkt bestimmt nicht als erstes daran, dass dabei eventuell etwas schief gehen könnte“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

GLASWELT (05/2016) www.glaswelt.de

Nicht abschreiben sondern selber machen! – Was gehört in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB: Drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können. Lesen Sie hier, was die AGB regeln und was unbedingt darin enthalten sein sollte.
„Kommt es mit einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich als Unternehmer über den neuen Auftrag und denkt bestimmt nicht als erstes daran, dass dabei eventuell etwas schief gehen könnte“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

bauprofessor.de (05/2016) www.bauprofessor.de

Vorsicht bei gerichtlichen Ratenvergleichen!

Unternehmer fühlen sich mehr und mehr verunsichert. Immer unzumutbarere Auslegungen der Vorsatzanfechtung nehmen ihnen jede Rechtssicherheit. Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Transportunternehmer, an einen Insolvenzverwalter 4.500 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. (Urteil v. 25.02.2016 – IX ZR 109/15); Grundlage des Urteils war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

Malerblatt (05/2016) www.malerblatt.de

AGB sind für Unternehmer unverzichtbar

Sorgfältiges Formulieren ist wichtig
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB – drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust seiner Forderungen bewahren können.

 
 

Fliesen & Platten (05/2016) www.fliesenundplatten.de

Vollstreckungstitel 30 Jahre gültig

Forderungseinzug Geduld und Hartnäckigkeit können sich auszahlen, wenn es um offene Forderungen geht. Die Bremer Inkasso GmbH empfiehlt Unternehmen, sich mit alten Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden zu befassen, die vor Jahren oder Jahrzehnten ohne Vollstreckungserfolg archiviert wurden. Alte Titel können bares Geld wert sein, denn sie sind 30 Jahre lang gültig.

 
 

Submissions ANZEIGER (05/2016) www.submission.de

Bundesgerichtshof: Bei gerichtlichem Ratenvergleich droht Rückzahlung

Vorsicht bei gerichtlichen Ratenvergleichen
Unternehmer fühlen sich mehr und mehr verunsichert. Immer unzumutbarere Auslegungen der Vorsatzanfechtung nimmt ihnen jede Rechtssicherheit.

 
 

experten Report (04/2016) www.experten.de

Vorsicht bei gerichtlichen Ratenvergleichen

Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Transportunternehmer, an einen Insolvenzverwalter 4.500 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen (Urteil v. 25.02.2016 – IX ZR 109/15); Grundlage des Urteils war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung). Nach dieser Vorschrift kann der Insolvenzverwalter bis zu 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag liegende Zahlungen zurückfordern.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Papenburg – 20 M 750/18

Beantragt der Gläubiger, dass ein gepfändetes Fahrzeug nach Anbringung der Siegelmarke und Wegnahme von Schlüssel …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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