pt-magazin.de (06/2016) www.pt-magazin.de

Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? – Solidarhaftung bei Ehepartnern

Klempner X. macht sich auf den Weg zu einem Kunden Y. Dieser hatte ihn telefonisch gebeten, möglichst umgehend nach dem Abfluss des Küchenspülbeckens in der Wohnung des Ehepaares zu schauen. Das Wasser laufe nicht mehr ab. Klempner Y. nimmt den Auftrag an und rückt dem verstopften Rohr erfolgreich zu Leibe. Herr Y. ist mit der Arbeit zufrieden, woraufhin X. ihm als dem Auftraggeber die Rechnung stellt. Einen Geldeingang innerhalb der gesetzten Frist kann Auftragnehmer X. aber leider nicht verbuchen und mahnt daher Kunden Y. wiederholt an. Ohne Erfolg.

 
 

dasFiBuWissen (06/2016) www.dashoefer.de

Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? -Solidarhaftung bei Ehepartnern

Mögliche Mithaftung des Ehegatten prüfen.
Klempner X. macht sich auf den Weg zu einem Kunden Y. Dieser hatte ihn telefonisch gebeten, möglichst umgehend nach dem Abfluss des Küchenspülbeckens in der Wohnung des Ehepaares zu schauen. Das Wasser
laufe nicht mehr ab. Klempner X nimmt den Auftrag an und rückt dem verstopften Rohr erfolgreich zu Leibe. Herr Y. ist mit der Arbeit zufrieden, woraufhin X. ihm als dem Auftraggeber die Rechnung stellt.

 
 

gz-online.de (06/2016) www.gz-online.de

Umgang mit Schuldnern

“Schon mit der Anfertigung der ersten Mahnung wird der Unternehmer zum ‘Sklaven’ seines Schuldners, da dieser ihn durch sein eigenes verhalten zum Handeln und zu realen Auslagen wie Porto, Telefonkosten, Kopien, Briefumschläge aber auch zur Aufwendung von Zeit und gegebenenfalls Personal zwingt.

 
 

TASPO (06/2016) www.taspo.de

Solidarhaftung bei Ehepartnern

§ Klempner X macht sich auf den Weg zu Kunde Y. Dieser hatte telefonisch gebeten, möglichst umgehend nach dem Abfluss des Küchenspülbeckens in der Wohnung des Ehepaares zu schauen. Das Wasser laufe nicht mehr ab. Klempner X nimmt den Auftrag an und rückt dem verstopften Rohr erfolgreich zu Leibe.

 
 

handwerksblatt.de (06/2016) www.handwerksblatt.de

Laufen auch Sie ihren Rechnungen hinterher?

Konsequentes Mahnwesen gilt als Zeichen für ein gutes Firmenmanagement. Daher sollten Unternehmer höflich aber bestimmt auf die Bezahlung offener Rechnungen hinweisen.

Wenn ein Kunde mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, sollten Unternehmer höflich, aber bestimmt darauf hinweisen. Manche tun sich schwer damit. Sie befürchten, dass sie mit einem konsequenten Mahnwesen Kunden verschrecken könnten. Doch diese Furcht ist meist unbegründet.

 
 

Submissions ANZEIGER (06/2016) www.submission.de

‘Do-it-yourself -Inkasso’ nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Forderungseinzug besser in die Hände eines Experten geben
Lässt die Zahlung eines Kunden auf sich warten, bleibt einem Unternehmer nichts anderes übrig, als der Forderung ‘hinter-zu-laufen’. „Schon mit der Anfertigung der ersten Mahnung wird der Unternehmer zum ‚Sklaven‘ seines Schuldners, da dieser ihn durch sein eigenes Verhalten zum Handeln und zu realen Auslagen wie z. B. Porto, Telefonkosten, Kopien, Briefumschläge aber auch zur Aufwendung von Zeit und ggf. Personal zwingt.”

 
 

KRAFTHAND (06/2016) www.krafthand.de

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Vollstreckungstitel gehören nicht in die Schublade, sondern auf Wiedervorlage
Erfolgreiche Unternehmer konzentrieren sich in der Regel eher auf die Zukunft als auf die Vergangenheit. In Ausnahmefällen kann es allerdings lohnend sein, sich auch ‘alten Ballast’ noch mal genauer anzuschauen. Und zwar alte, erfolglos gebliebene Vollstreckungsbescheide.

 
 

TASPO (06/2016) www.taspo.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind wichtig und für Unternehmer unverzichtbar

§ Also Unternehmer sollte man versuchen, sich bestmöglich abzusichern, indem man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Grundlage aller Vertragsabschlüsse macht. Die AGB können Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren.

 
 

dasFiBuWissen (06/2016) www.dashoefer.de

“Do-it-yourself-Inkasso” nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Forderungseinzug besser in die Hände eines Experten geben
Lässt die Zahlung eines Kunden auf sich warten, bleibt einem Unternehmer nichts anderes übrig, als der Forderung ‚hinterher-zu-laufen‘. „Schon mit der Anfertigung der ersten Mahnung wird der Unternehmer zum ‚Sklaven‘ seines
Schuldners, da dieser ihn durch sein eigenes Verhalten zum Handeln und zu realen Auslagen wie z. B. Porto, Telefonkosten, Kopien, Briefumschläge aber auch zur Aufwendung von Zeit und ggf. Personal zwingt.

 
 

e-commerce-magazin.de (06/2016) www.e-commerce-magazin.de

Do-it-yourself-Inkasso‘ nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Lässt die Zahlung eines Kunden auf sich warten, bleibt einem Unternehmer nichts anderes übrig, als der Forderung ‚hinterher-zu-laufen‘. „Schon mit der Anfertigung der ersten Mahnung wird der Unternehmer zum ‚Sklaven‘ seines Schuldners, da dieser ihn durch sein eigenes Verhalten zum Handeln und zu realen Auslagen wie z. B. Porto, Telefonkosten, Kopien, Briefumschläge aber auch zur Aufwendung von Zeit und ggf. Personal zwingt.

 
 

weltderfertigung.de (06/2016) www.weltderfertigung.de

Eigene AGBs können vor Schaden bewahren

AGB sind wichtig und für Unternehmer unverzichtbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB — drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können.

 
 

malerblatt.de (06/2016) www.malerblatt.de

AGB sind für Unternehmer unverzichtbar

Sorgfältiges Formulieren ist wichtig
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB — drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können. „Kommt es mit einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich als Unternehmer über den neuen Auftrag und denkt bestimmt nicht als erstes daran, dass dabei eventuell etwas schiefgehen könnte“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

Bundesgerichtshof – I ZB 53/20

Ein Gläubiger, der gemäß §802a Abs.2 Satz1 Nr.3 ZPO den Gerichtsvollzieher beauftragt, Auskünfte Dritter über das …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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