taspo.de (09/2016) www.taspo.de

Abnahme der Handwerkerleistung (Teil 2)

Die Abnahme der Leistung ist Voraussetzung dafür, dass der Handwerker einen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung hat. Aber wie verhält man sich, wenn der Kunde zur Abnahme nicht erscheint?
Bei Nichterscheinen letzte Frist zur Abnahme setzen. Erscheint der Auftraggeber nicht zum Abnahmetermin und rührt sich auch sonst nicht, sollte der Unternehmer ihm eine letzte Frist zur Abnahme setzen.

 
 

taspo.de (09/2016) www.taspo.de

Abnahme der Handwerker-Leistung (Teil 1)

Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

GALABAU (09/2016) www.soll-galabau.de

Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss

Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. „Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht zu erledigen.

 
 

ausbauundfassade.de (09/2016) www.ausbauundfassade.de

Mehr Sicherheit für Handwerker durch Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden, geht es dort doch meist um bereits fertiggestellte Gegenstände, für die der gesamte Kaufpreis bei Übergabe oder im Rahmen eines Zahlungsziels kurze Zeit später zur Zahlung fällig wird. Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung. Meist ist der Gegenstand, der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ist, erst noch herzustellen.

 
 

TASPO (09/2016) www.taspo.de

Abnahme der Leistung: für Handwerker ein Muss/Teil 1

§ Jeder Handwerker hat den Begriff Abnahme schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen “verschenkt”, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

nwz-online.de (09/2016) www.guide.nwzonline.de

Abschlagszahlungen — Mehr Sicherheit für Handwerker

Die Zahlungen helfen dem Unternehmer, die eigene Forderung zu sichern
Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden. Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung. Meist ist der Gegenstand, der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ist, erst noch herzustellen. Hier handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei welchen das herzustellende Werk von großem Umfang und dessen Herstellung auch von langer Dauer sein kann. Geregelt ist die ‚Abschlagzahlung‘ vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 632a.

 
 

peterwohlfarth.de (08/2016) www.peterwohlfarth.de

Mit AGB Forderungsverlusten vorbeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können “bares Geld” wert sein. “Auch wenn bei dem Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen ggf. den Totalverlust der eigenen Forderung verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. “Wir erleben es leider immer wieder, dass Firmen nicht über eigene Geschäftsbedingungen verfügen.

 
 

PT-Magazin.de (08/2016) www.pt-magazin.de

Die finale Abnahme: Für Handwerker ein Muss

Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. „Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht zu erledigen. Ein Handwerker muss aber darüber hinaus dafür sorgen, dass sein „Werk“ abgenommen wird;

 
 

stein-magazin.de (08/2016) www.stein-magazin.de

Alles rund um die Abnahme

Es passiert immer wieder, dass Abnahmen von Handwerksleistungen nicht durchgeführt werden. Dies kann für den Handwerker schwerwiegende Folgen haben. Der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann, klärt über die Dringlichkeit der Abnahme auf, erläutert worauf zu achten ist und welche Rechte und Pflichten der Handwerker hat.
Nachdem die aufgetragenen Arbeiten vertragsgerecht erledigt wurden, ist der Kunde nach § 640 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, die fertig gestellte Handwerksleistung abzunehmen.

 
 

bauelemente-bau.eu (08/2016) www.bauelemente-bau.eu

Die Abnahme: Pflicht und keine Kür!

Als Handwerker sollten Sie so früh wie möglich darauf drängen, dass Ihr „Werk” abgenommen wird; denn erst dann haben Sie Anspruch auf Bezahlung der Rechnung.
Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme” schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt”, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

mbz-direct.de (08/2016) www.mbz-direct.de

Für Handwerker ein Muss

Bremen. Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. „Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht zu erledigen.

 
 

immobilien-video-Portal.de (08/2016) www.immobilien-video-portal.de

Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss

Inkassounternehmer gibt Tipps rund um die Abnahme

Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

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25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

BGH – VII ZB 58/15

Zulässigkeit der Verweisung auf eine in einer Anlage zum Antragsformular beigefügten Forderungsaufstellung; …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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