Submissins ANZEIGER (11/2016) www.submission.de

Die Vorstellung von “Men in Black” gehört ins Kino

Furcht vor Inkasso unbegründet. Unternehmer A hat Besuch von seinem Geschäftsfreund Z. Dieser fragt A, ob er tatsächlich mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet. Er hätte nämlich gehört, wie zwei Unternehmer sich verärgert darüber geäußert haben, dass A ihnen ein Inkassobüro ‘auf den Hals gehetzt’ habe.

 
 

press.lectura.de (11/2016) www.press.lectura.de

Furcht vor Inkasso unbegründet

Unternehmer A hat Besuch von seinem Geschäftsfreund Z. Dieser fragt A, ob er tatsächlich mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet. Er hätte nämlich gehört, wie zwei Unternehmer sich verärgert darüber geäußert haben, dass A Ihnen ein Inkassobüro ‚auf den Hals gehetzt‘ habe. Das, meint Z, könne er doch bei alten Geschäftspartnern nicht machen, selbst wenn diese bei ihnen beiden Schulden hätten.

 
 

Zeitung für Sanitär und Heizung (10/2016) www.zeitungfürsanitärundheizung.de

Abnahme der Leistung ein Muss

Recht – Tipps vom Inkassounternehmer
Jeder Handwerker kennt den Begriff ‘Abnahme’. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Schlimmstenfalls bedeutet das, dass man keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat.

 
 

FOCUS (10/2016) www.euro-focus.de

Do-it-yourself-Inkasso

Forderungen besser in die Hände eines Experten geben
Lässt die Zahlung eines Kunden auf sich warten, bleibt einem Unternehmer nichts anderes übrig, als der Forderung “hinterher zu laufen”.

 
 

Submissions ANZEIGER (10/2016) www.submission.de

„Kuckuck“ stürzt ab –

Gerichtsvollzieher heillos überlastet. Gesetzgebung verfehlt ihr Ziel und Gläubiger gucken in die Röhre
Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft. Eine Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war von vielen Rechtsdienstleistern dringend……

 
 

BM-online.de (10/2016) www.bm-online.de

Abschläge fordern und flüssig bleiben

Wie alle Handwerker sind auch Schreiner und Tischler bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet. Ihnen steht aber auch das Recht auf Abschlagszahlungen zu. Dieses Recht wird jedoch noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Für die Forderung nach einer Abschlagszahlung gibt es allerdings gewisse Voraussetzungen und Regeln, die es zu kennen und zu beachten gilt.

 
 

Welt der Fertigung (10/2016) www.weltderfertigung.de

Inkassounternehmer gibt Rat

Abnahme Jeder Handwerker hat de Begriff “Abnahme” schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber damit nicht jeder so genau.

 
 

press.lectura.de (09/2016) www.press.lectura.de

„Kuckuck“ stürzt ab – Gerichtsvollzieher heillos überlastet

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzgebung verfehlt ihr Ziel und Gläubiger gucken in die Röhre
Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft.

 
 

Schweissen und Schneiden (09/2016) www.schweissenundschneiden.de

Eigene Geschäftsbedingungen schützen vor Schaden bei Kundeninsolvenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB: drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können. „Kommt es mit einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich über den neuen Auftrag und denkt bestimmt nicht als erstes daran, dass eventuell etwas schiefgehen könnte“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Submissions ANZEIGER (09/2016) www.submission.de

Mehr Sicherheit für Handwerker durch Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen helfen, die eigenen Forderungen zu sichern
Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden, geht es dort doch meist um bereits fertiggestellte Gegenstände, für die der gesamte Kaufpreis bei Übergabe oder im Rahmen eines Zahlungsziel kurze Zeit später zur Zahlung fällig wird. Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung.

 
 

TASPO GaLaBauReport (09/2016) www.haymarket.de

Vor der Mahnung muss die Abnahme erfolgt sein

Inkassounternehmer gibt Tipps rund um die Abnahme
Jeder hat den Begriff “Abnahme” schon gehört — leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, das man im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen “verschenkt”, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

WM intern (09/2016) www.wm-intern.de

Von “Do-it-yourself-Inkasso” ist abzuraten

Forderungseinzug hat seine Tücken, ist oft nervig, kostet viel Zeit und erfordert rechtliches Wissen. Inkassodienstleister bringen Abstand und nötiges Know-how mit.
Wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt, bleibt einem Unternehmer oft nichts anderes übrig, als hinter der Forderung herzulaufen.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Potsdam – 49 M 2299/21

Der Gläubiger kann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses verlangen, wenn in der Vermögensauskunft Angaben …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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