PBS Business (12/2014) www.pbs-business.de

Bei Insolvenz des Kunden: Nicht zu früh aufgeben

Die Insolvenz eines Kunden muss nicht zwingend den Totalverlust der Forderung des Händlers bedeuten. Darauf weist die Bremer Inkasso in einer aktuellen Mitteilung hin.

Je nach Lage des Einzelfalls könnten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Totalverlust einer Forderung doch noch zu vermeiden, gibt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, zu bedenken.

 
 

toys-online.net (12/2014) www.toys-online.net

Bei Kundeninsolvenz nicht zu früh aufgeben

Das Insolvenzverfahren bei einem Kunden muss nicht zwingend den Totalverlust der Forderung des Händlers bedeuten. Darauf weist die Bremer Inkasso ausdrücklich hin.

“„Je nach Lage des Einzelfalls können verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Totalverlust einer Forderung doch noch zu vermeiden. Man sollte nicht so schnell aufgeben, denn nicht selten besteht ja auch die Gefahr, dass man als Gläubiger selbst durch hohe Außenstände in einen finanziellen Engpass gerät”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

sz-immo.de Magazin (12/2014) www.sz-immo.de

Neue Firma, alte Schulden

Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haftbar gemacht werden
Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat u. U. erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt. „Jetzt kommt es darauf an, auch den unscheinbarsten Möglichkeiten konsequent nachzugehen, um die Forderungen doch noch zu realisieren”, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

trend-and-style.de (12/2014) www.trend-and-style.de

Bei Kundeninsolvenz nicht zu früh aufgeben

Das Insolvenzverfahren bei einem Kunden muss nicht zwingend den Totalverlust der Forderung des Händlers bedeuten. Darauf weist die Bremer Inkasso ausdrücklich hin.

„Je nach Lage des Einzelfalls können verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Totalverlust einer Forderung doch noch zu vermeiden. Man sollte nicht so schnell aufgeben, denn nicht selten besteht ja auch die Gefahr, dass man als Gläubiger selbst durch hohe Außenstände in einen finanziellen Engpass gerät”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

“Nur wenige Gläubiger denken zum Beispiel daran, dass eventuelle Nachfolgegesellschaften unter bestimmten Umständen für die Altverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.”

 
 

fliesenundplatten.de (12/2014) www.fliesenundplatten.de

Insolvenz: Wenn der Kunde pleite geht

Wenn ein Kunde pleite geht, ist der Gläubiger oft unwissend. Der Geschäftsnachfolger kann nämlich für Altverbindlichkeiten haften. Wie Sie als Fliesenlegerbetrieb professionell mit dem Thema Kundeninsolvenz umgehen, erklärt der Experte.
Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat unter Umständen erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt.

 
 

Submissions ANZEIGER (12/2014) www.submission.de

Gläubiger oft unwissend – Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haften

Hilfe vom Fachmann holen
Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat u. U. erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt.

 
 

Der Bausachverständige (12/2014) www.derbausv.de

Eigene Geschäftsbedingungen sind für Unternehmer unerlässlich

Unternehmer sollten ihre AGB sorgfältig formulieren (lassen), selbst kennen sowie in ihrer Bedeutung verstehen – also nicht etwa nur von Mitbewerbern oder Branchenverbänden “abschreiben” – und darauf achten, dass die AGB auch Bestandteil der von ihnen geschlossenen Verträge werden. In den Geschäftsbedingungen gibt der Unternehmer wichtige Regelungen etwa zu den Zahlungsbedingungen, dem genauen Leistungsumfang (z. B. hinsichtlich Verpackung, Transport, Versicherung), der Lieferzeit usw. vor.

 
 

Schweissen und Schneiden (12/2014) www.schweissenundschneiden.de

Offene Rechnungen: kein “Urlaub” für Forderungseinzug

Eine oder zwei offene Rechnungen sind für einen Unternehmer ärgerlich, lassen sich aber, je nach Höhe, oft noch verschmerzen. Hat ein Betrieb aber gleichzeitig mit mehreren säumigen Zahlern zu kämpfen, kann das für kleinere und mittelständische Unternehmen zur Existenzbedrohung werden.

 
 

Der Praktiker (11/2014) www.derpraktiker.de

Mit Geschäftsbedingungen Forderungsverlusten vorbeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können “bares Geld” wert sein. “Auch wenn bei dem Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen gegebenenfalls den Totalverlust der eigenen Forderung verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

FinanzPraxis (11/2014) www.finanzpraxis.com

Kunde im Ausland zahlt nicht – was tun?

Inkassounternehmen aus Bremen hilft auch bei Forderungen außerhalb Deutschlands
Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und Öffnung der Märkte, nicht nur im Europäischen Raum, werden immer mehr Geschäfte im Ausland getätigt. Kunden vieler Nationen finden sich mittlerweile in deutschen Auftragsbüchern fast jeder Branche. Was aber ist zu tun, wenn der ausländische Kunde plötzlich nicht zahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert?

 
 

IT-BUSINESS (11/2014) www.it-business.de

Eigene AGB sind unerlässlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können bei einer Insolvenz eines Kunden bares Geld wert sein. Worauf es dabei ankommt, weiß Bremer Inkasso.
Unternehmer sollten ihre eigenen AGB sorgfältig formulieren (lassen). Zu dem sollten sie sie selbst kennen und in ihrer Bedeutung auch verstehen. Zusätzlich sollten sie nicht nur von Mitbewerbern oder Branchenverbänden abschreiben und darauf achten, dass die AGB Bestandteil der von ihnen geschlossenen Verträge werden.

 
 

dashoefer.de (11/2014) www.dashoefer.de

INKASSO – klar definiert. So geht’s!

Es kommt nicht selten vor, dass ein Unternehmer feststellen muss, dass sich die Zahl der unbezahlten Rechnungen häuft und der Aufwand, diese Forderungen einzuziehen, immer größer wird, mehr Zeit, Geld und Personal in Anspruch nimmt.
Was liegt da näher, als sich bei jemandem Hilfe zu holen, der einem zu seinem Recht verhilft, das beschafft, was einem zusteht? Als erstes fällt einem vielleicht ein Rechtsanwalt ein. Das Wort ist geläufig, die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes erklärt sich von selbst. Was aber, wenn zum Beispiel ein befreundeter Unternehmer den Vorschlag macht, den Forderungseinzug doch an ein Inkassounternehmen abzugeben?

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Lübeck – 51b M 19/20

Zuständig für die Nachbesserung der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher, der die ursprüngliche …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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