Die Fleischerei (07/2012)www.fleischerei.de

Insolvenz: Vorsicht bei Belieferung

Die Bremer Inkasso GmbH, Bremen, mahnt zur Vorsicht bei Weiterbelieferung im Insolvenzverfahren:
Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird.

 
 

Transport (07/2012)www.transport-online.de

Wenn die Zahlung ausfällt

Insolvenzverfahren: Die Bremer Inkasso GmbH mahnt zur Vorsicht bei der Weiterbelieferung eines schuldnerischen Unternehmens

Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, führt zunächst oft der Verwalter das schuldnerische Unternehmen weiter. Um die Betriebsfortführung nicht zu gefährden, bittet dieser zumeist die Lieferanten um weitere Belieferung. Dabei ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.

 
 

recall-magazin.de (07/2012) www.recall-magazin.de

Mit Forderungen richtig umgehen

Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!

Gemäß der jüngsten Frühjahrs-Umfrage 2012 der Inkassowirtschaft durch den BDIU e. V. (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmer) hat jeder zehnte Erwachsene nachhaltige Zahlungsprobleme. Und Überschuldung ist gar die zentrale Ursache dafür, dass die Zahlungsmoral gegeüber Gläubigern aller Branchen immer schlechter wird.

 
 

VDBUM (07/2012)www.vdbum.de

Bundesverfassungsgericht zur Erstattung von Inkassokosten

Inkassokosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen. Dies ist ds Ergebnis eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 07.09.2011 – 1 BvR 1012/11).
“Es ist daher völlig abwegig zu behaupten, die Einschaltung eines Inkassobüros sei keine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich geschützte Wahrnehmung von Gläubigerrechten”, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Lebensmittel Zeitung (06/2012)www.lebensmittelzeitung.net

Insolvenzquote könnte höher sein

Inkassounternehmen kritisieren Verwalterhonorare – Forderungsausfälle absichern. Frankfurt. Insolvenzverwalter stehen häufig in der öffentlichen Kritik, besonders mit vermeintlich überzogenen Honorarforderungen.

„Manchmal habe ich den Eindruck,dass die Einzigen, die von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind“, wettert
Bernd Drumann. Der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH beklagt,
dass Gläubigern abzüglich der Verwaltervergütungen nur einstellige Prozentsätze ihrer Forderungen bleiben. Bekannt wurden Honorarforderungen
etwa von 32 Mio.

 
 

weltderfertigung.de (06/2012) www.weltderfertigung.de

Amtsgericht Brandenburg handelt willkürlich

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 07.09.2011 – 1 BvR 1012/11) hat das höchste deutsche Gericht ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg aufgehoben, weil dieses den Rechtsschutz eines Gläubigers objektiv willkürlich verkürzt habe.

 
 

compliance-magazin.de (06/2012) www.compliance-magazin.de

Tipp: Sanierungsbemühungen oder Vergleiche zurückweisen und stattdessen sofort vollstrecken oder Insolvenzantrag stellen

Rechtsprechung zum Insolvenzanfechtungsrecht: Sobald man als Gläubiger von der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines gewerblichen Schuldners erfährt, riskiert man in einem bis zu zehn Jahre später beantragten Insolvenzverfahren die Rückforderung von dennoch geleisteten Zahlungen.

 
 

Die Tabak Zeitung (06/2012)www.tabakzeitung.de

Insolvenzanfechtung: Gefälligkeit kann bestraft werden

OLG Bremen verurteilt Unternehmer zur Rückzahlung eines Vergleichsbetrags

Ein Großhändler war freiwillig bereit gewesen, gegen Zahlung eines Teils der längst fälligen Forderung auf einen Großteil zu verzichten, um dem angeschlagenen Kunden zu helfen. Für diese Gefälligkeit wurde der Großhändler nach fast vier Jahren “bestraft”.

 
 

Berlin-Brandenburgisches Handwerk (06/2012)www.hwk-berlin.de

Inkassokosten können erstattet werden

Gläubigern sind nicht nur Rechtsanwaltskosten, sondern auch Inkassokosten als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen. Allerdings darf deren Höhe die alternative bzw. fiktive Gebühr für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes anstelle des Inkassounternehmens nicht übersteigen und der Schuldner darf nicht erkannbar zahlungsunwillig sein.

 
 

dashoefer.de (05/2012) www.dashoefer.de

Insolvenzanfechtung: Entgegenkommen kann bestraft werden

OLG Bremen verurteilt Bremer Unternehmer zur Rückzahlung eines Vergleichsbetrages.

Vorsicht ist geboten, sobald man als Gläubiger von der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines gewerblichen Schuldners erfährt. Man kann in einem bis zu zehn Jahre (!) später beantragten Insolvenzverfahren die Rückforderung von dennoch geleisteten Zahlungen riskieren.

 
 

IHK Nordschwarzwald (05/2012) www.nordschwarzwald.ihk24.de

Insolvenzanfechtung: Entgegenkommen kann bestraft werden

OLG Bremen verurteilt Bremer Unternehmer zur Rückzahlung eines Vergleichsbetrages.
Sobald man als Gläubiger von der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines gewerblichen Schuldners erfährt, riskiert man in einem bis zu zehn Jahre (!) später beantragten Insolvenzverfahren die Rückforderung von dennoch geleisteten Zahlungen.

 
 

gastronomie.de (05/2012) www.gastronomie.de

Insolvenzanfechtung: Entgegenkommen kann bestraft werden

OLG Bremen verurteilt Bremer Unternehmer zur Rückzahlung eines Vergleichsbetrages
Das Landgericht Bremen verurteilte einen Unternehmer aus Bremen, gemäß §§ 143, 133 InsO an einen Insolvenzverwalter rund 18.000 Euro zurückzuzahlen (Urteil v. 24.01.2011 – 4-O 666/10).

 
 

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25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bremen – 247 M 470238/18

Fehlen in der Vermögensauskunft Angaben zur Höhe der bestehenden Rentenanwartschaft, so hat der Gläubiger Anspruch …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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