Hausbesitzer Zeitung (11/2012) www.haus-und-grund-kiel.de

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug liegt vor:
Umsetzung zu schuldnerfreundlich.

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 liegt nun ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15. August 2012. vor.

 
 

DEGA GA LA BAU (11/2012) www.ulmer-galabau.de

Gesetzesentwurf gegen Zahlungsverzug – Ziel sind spürbare Saktionen gegen die Zahlungs(un)moral

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” liegt nun seit 15. August ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Gegenüber der alten Fassung soll die neue Richtlinie noch eindeutigere Formulierungen und klarer definierte Sanktionen gegen die Zahlungs(un)moral enthalten.

 
 

heise.de (10/2012) www.heise.de

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Umsetzung der Richtlinie geht nicht weit genug – Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf “zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” (17/10491) in den Bundestag eingebracht und kürzlich in einer ersten Lesung besprochen. Damit soll eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden und als Gesetz im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten. Die neuen Regeln gelten im B2B-Bereich, Verbrauchergschäfte sind nicht betroffen.

 
 

deal-magazin.com (10/2012) www.deal-magazin.com

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug liegt vor

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 liegt nun ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2012 vor.
Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches, also innerstaatliches Recht, zu der alle Mitgliedstaaten der EU bis zum 16. März 2013 verpflichtet sind.

 
 

handwerkermarkt.de (10/2012) www.handwerkermarkt.de

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug zu schuldnerfreundlich

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches, also innerstaatliches Recht, zu der alle Mitgliedsstaaten der EU bis zum 16. März 2013 verpflichtet sind. Mit der Neufassung der Richtlinie gegenüber der alten Fassung aus dem Jahr 2000 soll durch noch eindeutigere Formulierungen und Einführung klar definierter und spürbarer Sanktionen die Zahlungs(un)moral im Geschäftsverkehr positiv beeinflusst werden.

 
 

gastronomie.de (10/2012) www.gastronomie.de

EU-Richtlinie zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr”

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug liegt vor.

Die Neufassung der Richtlinie sieht unter anderem vor, dass der Gläubiger bei Zahlungsverzug stets einen Anspruch auf Ersatz von “Beitreibungskosten” in Höhe einer Mindestpauschale von 40 Euro erhalten soll. Die ergänzende Bestimmung soll für eine gerechteEntschädigung des Gläubigers sorgen und zugleich von späten Zahlungen abschrecken.

 
 

wowiportal.info (10/2012) www.wowiportal.info

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Damit soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr positiv beeinflusst werden. Die Regelungen gelten nicht, wenn ein Verbraucher am Geschäft beteiligt ist.
Die geplante Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht ist Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, zu schuldnerfreundlich.

 
 

e-commerce-magazin.de (10/2012) www.e-commerce-magazin.de

Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug liegt vor

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 liegt nun ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2012 vor. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches, also innerstaatliches Recht.

Die Richtlinie hat zum Ziel, das Zahlungsverhalten im Geschäftsverkehr positiv zu beeinflussen.

 
 

hotelier.de (10/2012) www.hotelier.de

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 liegt nun ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2012 vor.
Nach Meinung von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, ist die Umsetzung der Richtlinie mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf aber zu schuldnerfreundlich.

 
 

ep Elektropraktiker (10/2012)www.elektropraktiker.de

Inkassokosten trägt der Schuldner

Das Bundesverfassungsgericht – Beschluss v. 07.09.2011 – 1 BvR 1012/11 – hat als höchstes deutsches Gericht ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg aufgehoben, weil dieses den Rechtsschutz eines Gläubigers objektiv willkürlich verkürzt habe. Das BVR stellte nochmals die höchstrichterliche Rechtsauffassung ausdrücklich heraus, dass Inkasssokosten grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen sind.

 
 

Wirtschaft & Dienstleistungen (10/2012)www.wirtschaft-dienstleistungen.de

Jetzt Schulden machen – aber richtig!

Bremer Inkasso GmbH kritisiert erneut Gesetzesentwurf.
Im letzten Jahr gab es bereits über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren. “Wenn der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts natürlicher Personen, welcher die Halbierung der Wohlverhaltensperiode vorsieht, so in Kraft tritt, wie er am 18. Juli 2012 vom Kabinett beschlossen worden ist, werden wir uns darauf einstellen müssen, dass hier ein enormer Zuwachs zu verzeichnen sein wird”, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann.

 
 

Offene Rechnungen vermeiden

Wer eine Praxis betreibt, tut das bei Leistungen, die die GKV nicht bezahlt, mit viel Vertrauen in die Zahlungsbereitschaft seiner Patienten. Doch manchmal wird aus dem Patienten ein Schuldner.

“Damit es erst gar nicht so weit kommt, kann man schon im Vorfeld “Sicherungen” einbauen, um das Risiko, auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben, zu minimieren”, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

LG Potsdam – 2 O 183/18

Bestanden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Schuldners an den Gläubiger bereits Verbindlichkeiten in Höhe von …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
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Tel. +49 421 84106-0
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