Holz-Zentralblatt (03/2011)

Nach LG-Urteil Verlust der Rechtssicherheit befürchtet

Das Langericht Bremen verurteilte einen Holzhändler aus Bremen gemäß § 133 InsO (Zehn-Jahres-Frist) an einen Insolvenzverwalter rund 18000 Euro zurückzuzahlen (Urteil v. 24.1.2011 – 4-O 666/10), so zu lesen in den “Finanznachrichten”.

 
 

ProFirma (03/2011) www.haufe.de

Forderungsverzicht nützt Holzhändler nichts

Das Landgericht Bremen hat einen Holzhändler aus Bremen dazu verurteilt, gemäß Paragraf 133 der Insolvenzordnung rund 18.000 Euro an einen Insolvenzverwalter zurückzuzahlen (Az: 4-O 666/10). Für den Händler ist das ein schwerer Schlag, denn zweieinhalb Jahre zuvor hatte er auf die restlichen 27.000 Euro verzichtet. „Dieses Urteil ist ein falsches Signal“, kommentierte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, die Entscheidung.

 
 

Heise.de (02/2011)www.heise.de

Risiko: Insolvenzverwalter kann bezahlte Rechnungen anfechten
Wer sich darauf einlässt, muss jahrelang mit einem Risiko leben.

Der Unternehmer hat einen Subunternehmer, der wiederum einen anderen Dienstleister beauftragt… oft werden Aufträge häppchenweise weitergegeben. Da kann es auch vorkommen, dass die Firma A den Auftrag erteilt, die Rechnung aber tatsächlich von einem anderen Unternehmen beglichen wird. Dem Händler ist das in der Regel schnuppe – warum sollte man sich beschweren, solange das Geld reinkommt?

 
 

Goldschmiede Zeitung (2/2011)

Damit die Liquidität auch morgen noch sicher ist

Viele Unternehmen haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – eine Gefahr für die Liquidität. Doch es gibt Mittel, den Schaden so gering wie möglich zu halten beziehungsweise zu verhindern.
Man sollte sich im Umgang mit offenen Rechnungen nicht zu viel Zeit lassen.

 
 

Der Siebdruck (02/2011)

Zehn Tipps zum erfolgreichen Forderungseinzug

Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen sind eine Gefahr für die eigene Liquidität. Doch es gibt Möglichkeiten, sowohl im Vorfeld als auch im Falle einer offnen Forderung den Schaden so gering wie möglich zu halten und ihn bestmöglich zu verhindern. Expoerten raten, sich im Umgang mit offenen Rechnungen nicht zu viel Zeit zu lassen, denn es gehe schließlich auch um die eigene Existenz. Bernd Drumann von der Bremer Inkasso GmbH gibt zehn wichtige Tipps für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

 
 

Der Elektro- und Gebäudetechniker (01/2011)

Online-Mahnbescheide überfordern Laien

Diverse Internetseiten bieten Gläubigern an, online selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Das hört sich einfach an, überfordert aber meist die Antragsteller und birgt zudem erhebliche Rechtsnachteile in sich.
“Um Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens einzuziehen, sind Fachkenntnisse unverzichtbar”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

IHK Nordschwarzwald (01/2011) www.relaunch.nordschwarzwald.ihk24.de

Insolvenz und Zahlungen Dritter – ein Risiko, das lange währt

Zahlt ein Kunde pünktlich seine Rechnung, gilt für die meisten Unternehmen das Geschäft als abgeschlossen. Schließlich wurde eine Leistung erbracht und der Kunde war mit dieser zufrieden – an eine mögliche Rückzahlungsauf-forderung denken hierbei die wenigsten. “Die kann allerdings auch nach vielen Jahren noch erfolgen, wenn längst alle Unterlagen vernichtet sind”, warnt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

IHK-Magazin (01/2011)

Forderungen erfolgreich einziehen

Viele Unternehmen haben Probleme mit Kunden, die Ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen. “Man sollte sich im Umgang mit offenen Rechnungen nicht zu viel Zeit lassen, schließlich geht es auch um die eigene Existenz”, rät Bernd Drumann von der Bremer Inkasso GmbH und gibt 10 Tipps für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

 
 

ForderungsPraktiker (01/2011)

Online-Mahnbescheide überfordern juristische Laien

Es ist das alltägliche Geschäft eines Inkassounternehmers: Forderungen werden überwiegend vorgerichtlich eingezogen, doch bleibt ein Teil, bei dem ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden muss. Nicht jeder Gläubiger wendet sich an einen Rechtsanwalt oder an in fachkundiges Inkassounternehmen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

 
 

handwerk magazin (01/2011)

Bei Pleite kein Totalverlust

Viele Handwerksbetriebe kämpfen immer noch mit den Folgen der Wirtschaftskrise, wenn ihre Kunden pleitegehen. “Die Insolvenz eines Kunden muss nicht immer einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig is es, die Forderungen konsequent weiterzuverfolgen”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bruchsal – 3 M 366/21

Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist, dort …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
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