Inkasso - das unbekannte "Wesen"

15.11.2011 - 11:36

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Keine Angst vorm schwarzen Mann!
Viele können mit "Inkasso" nicht viel anfangen, weil sie nicht wissen, was sich dahinter verbirgt. Wir stellen Ihnen das unbekannte "Wesen" vor.

Unternehmer Hatzukriegen ist verärgert. Unbezahlte Rechnungen seiner Kunden häufen sich und er muss immer mehr Zeit darauf verwenden, hinter seinem Geld herzulaufen. „Gib doch die offenen Rechnungen zum Inkasso, dass die das Geld für Dich einfordern“, rät ihm ein Geschäftsfreund. Hatzukriegen ist skeptisch: „Inkasso? Ich hab immer gedacht, das sind diese schwarz gekleideten bulligen Typen, die plötzlich bei den Leuten vor der Tür stehen? Mit „Inkasso“ hab ich noch nichts zu tun gehabt. Gehst DU denn zu denen – und was machen die genau?“

„So oder so ähnlich laufen Gespräche häufig ab, wenn das Wort „Inkasso“ fällt“, weiß Bernd Drumann, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Bremer Inkasso GmbH, aus über 20 Jahren Berufserfahrung zu berichten. „Über einen langen Zeitraum hinweg wurde das Wort „Inkasso“ fast wie eine Bedrohung empfunden“, setzt er hinzu.

„Dabei ist der Begriff selbst an sich schnell erklärt“, fährt Drumann fort. „Die Herkunft des Wortes führt auf das italienische Substantiv „incasso“ zurück, das davon abgeleitete Verb ist das Wort „incassare“, was Geld einziehen, Geld einkassieren bedeutet. Also steht „incasso“ für Einkassieren, Geldeinziehung. Dieses Wort ist z.B. in Österreich im Bereich der Gastronomie gang und gäbe. Der Kassierer ist dort der Inkassant. Bei uns in Deutschland wird das Wort Inkasso langläufig für den Einzug von Forderungen benutzt. Das bedeutet also: das Wort Inkasso ist lediglich eine Art Abkürzung für den Vorgang des Forderungseinzuges, welcher in jeder Firma wohl täglicher Bestandteil einer Buchhaltertätigkeit ist.

Inkasso – der Einzug von Forderungen – ist also dann erforderlich, wenn jemand eine Leistung erbracht hat, für die er die vereinbarte Entlohnung (noch) nicht erhalten hat. Diese Forderung dann z. B. über ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt einzuziehen, ist mithin ein berechtigter Vorgang, ein berechtigtes Ansinnen. Immer häufiger kommt es vor, dass Schuldner nicht zahlen wollen, oder können. Diesem Verhalten gegenüber steht aber die berechtigte Forderung des Gläubigers durch erbrachte Leistung.“

„Manchmal können aber diffuse und beängstigende Vorstellungen von etwas entstehen, weil es einem schlicht und ergreifend unbekannt ist“, weiß Drumann aus Erfahrung. „Die eigenen Vorstellungen werden dann mit Erzählungen anderer verknüpft, und schon entsteht ein Bild, was nur selten der Realität entspricht. Realität ist jedoch, dass – bis auf einige „schwarze Schafe“, die es aber in jeder Branche gibt – in der Inkassobranche äußerst seriös gearbeitet wird.“ – „Und schwarze Berufskleidung gibt es schon gar nicht“, fügt er schmunzelnd hinzu.

„Hinter der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Anwalts steht zudem immer ein Gläubiger, der für seine Leistung keinen „Lohn“ erhalten hat, für den dadurch aber nicht selten sogar seine Existenz in Frage gestellt ist“, gibt der Inkassounternehmer zu bedenken.

„Die frühzeitige Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen hilft daher Zahlungsausfälle zu verhindern. Registrierte Inkassounternehmen sind die berufenen Profis für den Forderungseinzug und die Beratung zur Verringerung von Forderungsausfällen. Sie verfügen neben fundierter rechtlicher Sachkunde über einen sehr guten Zugang zu Wirtschaftsinformationen, einen reichen, teils aus jahrzehntelanger Tätigkeit resultierenden Erfahrungsschatz und die erforderlichen sachlichen und personellen Ressourcen.

Ein Inkassodienstleister bietet seine Dienste nicht erst dann an, wenn es zu spät ist. Er bietet bereits durch umfangreiche Beratung Ansätze zu einer Verringerung des Zahlungsausfallrisikos – sei es z.B. durch Abschluss einer Warenkreditversicherung oder durch Beratung der Abläufe im Debitorenmanagement. Die Beauftragung eines externen Inkassodienstleisters erhöht zudem den Grad der Professionalisierung der Forderungseinziehung. Die Bedeutung persönlicher Emotionen und das Gefühl, dem Geschäftspartner gegenüber besonders verpflichtet zu sein, nehmen ab. Dies erhöht den Druck auf den Kunden, eine Zahlung zu leisten, da er sieht, dass er mit Beschwichtigungen etc. nicht zum Ziel kommt.

Schließlich weist der Inkassodienstleister das erforderliche auch rechtliche Know-how auf, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Er kennt die Fallstricke des Insolvenzrechts und die Möglichkeiten der Zivilprozessordnung. Es macht daher Sinn, mit seiner Forderung zu einem Fachmann zu gehen, um ihm die Forderungseinziehung zu überlassen. Man kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren und muss keine Ressourcen für die Beitreibung der eigenen Forderungen vorhalten“, so Drumann.

„Jeder Gläubiger ist berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Zudem berechnen Inkassounternehmen normalerweise im Nichterfolgsfall nur eine geringe Pauschale und entstandene Auslagen.
Ein Inkassounternehmen muss registriert sein. Diese Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale und Kenntnisse voraus, die im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt sind. Die Registrierung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde. Für uns hier in Bremen z.B.“, erläutert Bernd Drumann „ist diese das Amtsgericht.“

„Seit 2009 haben Inkassounternehmen zudem die Möglichkeit, sich durch hohe Qualitätsstandards im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit aber auch durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter für das TÜV-Siegel zu qualifizieren. Die Bremer Inkasso GmbH bekam dieses Siegel bereits in 2010“, Drumann weiter.

Abschließend hebt er noch hervor: “Inkassounternehmer verstehen sich als Partner der Wirtschaft. Mittlerweile gehören in Deutschland ca. 600 Unternehmen dem weltweit zweitgrößten Inkassoverband, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU), an. So auch die Bremer Inkasso GmbH. Die im BDIU organisierten Mitglieder verpflichten sich, den strengen Anforderungen des Verbandes bzgl. der gewissenhaften, ordnungsgemäßen und redlichen Ausübung ihres Berufes nachzukommen.“
Inkasso – ein ganz normales „Berufs-Wesen“.

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Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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