Freifahrtschein fürs Schuldenmachen - Inkassounternehmer kritisiert

08.12.2011 - 13:35

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In einem Gesetzesentwurf, der derzeit vom Bundesjustizministerium erarbeitet wird, ist u.a. vorgesehen, die Wohlverhaltensperiode für insolvente Schuldner von 6 auf 3 Jahre zu kürzen. Von vielen wird das als eine Einladung zum Schulden machen empfunden.

Derzeit wird im Bundesjustizministerium ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts natürlicher Personen erarbeitet. Dieser soll nach gegenwärtigem Stand u. A. vorsehen, die Restschuldbefreiungsphase von jetzt sechs auf drei Jahre zu halbieren. „Das ist aus meiner Sicht ein falsches Signal und führt dazu, dass die Gläubiger, die in der bisherigen Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen aus unbezahlt gebliebenen Rechnung bekamen, jetzt nur noch die Hälfte davon erhalten,“ erklärt der Geschäftsführer der Bremer-Inkasso GmbH, Bernd Drumann. „Weshalb reduzieren wir nicht gleich auf 1 Jahr oder erlassen die Schulden sofort“, führt Drumann weiter aus.

„Man sagt langläufig, dass jeder eine zweite Chance verdient hat. Jedoch gilt es, den Unmut vieler Unternehmer ernst zu nehmen, die für erbrachte Leistung ein Anrecht auf volle Befriedigung ihrer Forderungen haben“, äußert sich Bernd Drumann zum Gesetzesentwurf.

„Es ist dringend erforderlich, keine Signale zu setzen, die den Eindruck erwecken, man könne künftig alles auf 3 Jahre abbezahlen und das nur für 25 % des „Kaufpreises“. Bedingungen für eine verkürzte Wohlverhaltensperiode sind nämlich u. A.: Der Schuldner muss die Verfahrenskosten begleichen und mindestens 25% der offenen Forderungen befriedigen. Kann er lediglich die Verfahrenskosten tragen, ist die Verkürzung auf fünf Jahre vorgesehen. Ist ihm auch das nicht möglich, bleibt es bei der Dauer der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren“, so Drumann weiter. Und er fährt fort: „Diese Regel, was die Zahlung der Verfahrenskosten und die 25% betrifft, hätte ich mir für die bisher gültige 6jährige Wohlverhaltensperiode gewünscht. Und für diejenigen, die nichts von Beidem erfüllen können, eine Verlängerung der Periode auf 10 Jahre.“

Bernd Drumann führt weiter aus: „Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU) plädiert schon lange für eine Stärkung der Schuldenprävention, damit es erst gar nicht zu Verbraucherinsolvenzen kommt. Die Finanzkompetenz der Verbraucher muss verbessert werden. Da immer mehr Jugendliche schon Schulden haben und viele von ihnen in der Familie nicht genügend über finanzielle Zusammenhänge aufgeklärt worden sind, plädieren der BDIU und seine Mitglieder für die Einführung eines „Schulfachs Finanzkompetenz“. – Das ist der richtige Ansatz!“, so Drumann abschließend.

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