Datenschutz ändert sich ab 01.04.2010 - Jedoch keine Änderungen für Mandanten der Bremer Inkasso GmbH

31.07.2010 - 18:52

← zurück

Für Gläubiger, die offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zum Einzug übergeben, ergeben sich zum 1. April 2010 keine Änderungen.

Für Gläubiger, die offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zum Einzug übergeben, ergeben sich zum 1. April 2010 keine Änderungen. Sie können einem Inkassounternehmen auch weiterhin Daten Ihrer Schuldner übermitteln. Dies ist in § 28 Abs. 1 BDSG geregelt. Die am 01.04.2010 in Kraft tretende BDSG-Novelle regelt vielmehr die Arbeit von Auskunfteien. Die neuen Bestimmungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Neu eingeführte Bestimmung ist § 28a BDSG. Danach dürfen Auskunfteien Schuldnerdaten nur erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die Forderung muss rechtskräftig tituliert sein oder
• die Forderung muss nach § 178 InsO festgestellt und nicht vom Schuldner bestritten worden sein oder
• der Schuldner muss die Forderung ausdrücklich anerkannt haben oder
• der Schuldner muss nach Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich angemahnt worden sein, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung der Daten an die Auskunftei müssen mindestens vier Wochen liegen, der Gläubiger oder etwa das beauftragte Inkassounternehmen muss den säumigen Zahler rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung darüber unterrichtet haben, dass seine Daten an eine Auskunftei übermittelt werden und der säumige Zahler darf die Forderung nicht bestritten haben oder
• das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis muss wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt worden sein und der Gläubiger beziehungsweise sein Vertreter muss den Schuldner über die bevorstehende Übermittlung seiner Daten informiert haben.

← zurück

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Holzminden – 11 M 2746/20

Wird der Lohn des Schuldners nach Steuerklasse IV versteuert, ist davon auszugehen, dass der Lebenspartner/Ehegatte ein …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0