BFH ändert Rechtsprechung bezüglich Umsatzsteuererstattung wegen Forderungsausfall

29.08.2010 - 14:44

← zurück

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2009, V R 14/08) klargestellt, dass die Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht nur durch Abschluss des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Antrags mangels Masse begründet werden kann.

Bremen, August 2010. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2009, V R 14/08) klargestellt, dass die Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht nur durch Abschluss des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Antrags mangels Masse begründet werden kann.

Bei einer uneinbringlichen Forderung kann die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer bekanntlich zurückgefordert werden. Entgeltforderungen, aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche der Umsatzsteuer unterliegen, können unabhängig von einer möglichen Insolvenzquote schon bei Insolvenzeröffnung, als uneinbringlich eingestuft werden.

Wichtig: In der Einzelzwangsvollstreckung reicht die Unpfändbarkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers bzw. die – ohne zugriffsfähige Vermögensangabe – abgegebene eidesstattliche Versicherung, um die Uneinbringlichkeit zu begründen.

← zurück

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

BGH – I ZB 71/18

Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0