Basiszinssatz ab 01.07.2009: 0,12 %

05.09.2009 - 13:05

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Der Basiszinssatz für die Berechnung der Verzugszinsen beträgt ab 01. 07.2009 0,12 % (bisher 1,62 %).

Der Basiszinssatz für die Berechnung der Verzugszinsen beträgt ab 01. 07.2009 0,12 % (bisher 1,62 %). Gem. § 288 BGB sind daher bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung nun 5,12 % und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 Verzugszinsen zu berechnen (Quelle: www.bundesbank.de).

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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