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Bremer Inkasso GmbH
D-28259 Bremen
Leerkämpe 12
Tel. +49 421 84106-0
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Basiszinssatz ab 01.07.2009: 0,12 %
Der Basiszinssatz für die Berechnung der Verzugszinsen beträgt ab 01. 07.2009 0,12 % (bisher 1,62 %). Gem. § 288 BGB sind daher bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung nun 5,12 % und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 Verzugszinsen zu berechnen (Quelle: www.bundesbank.de).
Inkasso-News:
24.11.2020 - 12:21
Gerichtsverfahren werden teurer
BREMER INKASSO: Besser Gerichtsprozesse vermeiden -- Nach 7 Jahren soll Gebührenerhöhung bei Rechtsanwälten und ...
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Inkasso-Rechtsprechung:
19.01.2021
LG Berlin – 51 T 310/20
Auch bei bestehender Formstrenge ist die fehlerhafte bzw. unvollständige Angabe des Namens des Schuldners …
» weiterlesenRatgeber-Videos:
Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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