Basiszins ab 01.01.2009: 1,62 %

17.10.2008 - 11:19

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Der Basiszins für Verzungszinsen beträgt seit dem 01. Januar 2009 1,62 % (bisher 3,19 %)

Der Basiszins für Verzungszinsen beträgt seit dem 01. Januar 2009 1,62 % (bisher 3,19 %). Soweit Verbraucher beteiligt sind, beläuft sich der Verzugszinssatz gem. § 288 BGB auf 6,62 % und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung auf 9,62 % (Quelle: www.bundesbank.de).

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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