Wenn Schuldner „abtauchen“ …

… ist das mehr als ärgerlich, jedoch nicht hoffnungslos. Irgendwann müssen sie „Luft holen“ und wieder „auftauchen“, und diesen Moment muss man „erwischen“. Das erfordert Geduld sowie einige Schritten, die man unternehmen kann/sollte, führt aber vielfach dann letztlich doch zum Erfolg. Die erste Suche erfolgt heutzutage im Internet und über die sozialen Netzwerke. Lassen eventuelle Einträge dort Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort des Schuldners zu, so dass die Rechnung/Mahnung, die mit einem Zurück-Vermerk der Post wieder im eigenen Kasten landete, doch zugestellt werden kann? (Wichtig für (Zahlungs-) Verzug).

Ein anderer Weg wäre, eine kostenpflichtige Anfrage beim Gewerbeamt zu stellen. Eventuell ist dort die Privatadresse des gewerblichen Schuldners zu finden, die man als Unternehmer ja nicht unbedingt hat. Handelt es sich um ein schuldnerisches Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister, beschert der Handelsregisterauszug, den man online einsehen kann, vielleicht den ersehnten Erfolg. Ist der abgetauchte Schuldner eine Privatperson, kann sich eine Anfrage ans zuständige Einwohnermeldeamt als wertvoll erweisen. Die Höhe der Kosten richtet sich hier nach dem Auskunftsaufwand.

Waren alle bisher genannten Schritte nicht von Erfolg gekrönt, kann die in der Regel recht kostengünstige Einschaltung eines Ermittlungsdienstes durchaus Sinn machen. Durch diesen werden Datenbankabfragen durchgeführt und Recherchen im Umfeld des Schuldners betrieben. Nicht selten wird dadurch auch erkennbar, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet, was besonders für die Zeit nach seinem „Auftauchen“ von Bedeutung sein kann. Hat auch der Ermittlungsdienst nicht zum erwünschten Ergebnis führen können, ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es kann eine permanente Datenbankabfrage in Auftrag gegeben werden. Die über den Schuldner bekannten Daten werden mit einem Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen abgeglichen sowie mit externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken. „Schnappt“ nun der Schuldner nach „Luft“, taucht irgendwo auf, z. B. um ein Auto an- oder umzumelden, reagiert das System. Aber auch die Einholung einer Wirtschaftsauskunft bei z. B. der SCHUFA kann zielführende Erkenntnisse liefern wie auch die Einschaltung eines Rechtsdienstleisters. Letzter wäre ins Besondere dann zu empfehlen, wenn man als Gläubiger dem Schuldner nicht auch noch die eigene Zeit opfern möchte, in dem man versucht, ihn selbst aufzuspüren. Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen kenn sich bestens mit Personensuche aus und können darüber hinaus die jeweiligen Abfrageergebnisse deuten und Empfehlungen aussprechen, ob sich Geduld und Recherche weiter lohnen, oder ob ein rechtzeitiger Such-Abbruch gar vor weiterem Schaden bewahrt.

Mehr zum Thema: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/schuldner-hat-sich-verzogen-glaeubiger-koennen-dennoch-etwas-tun.html

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