Wenn der Schuldner abgetaucht ist, …

… kann man entweder geduldig darauf warten, dass er mal wieder auftaucht, oder man kann aktiv auf die Suche nach ihm gehen. Ich würde mich immer für letztere Variante entscheiden, denn es gibt Etliches, was man ausprobieren und nutzen kann, um die aktuelle Anschrift des Schuldners trotz des ‚Tauchversuchs‘ dennoch zu ermitteln. Einen Rechtsdienstleister mit der Schuldnerermittlung zu beauftragen, wäre mein Rat, weil dieser die Möglichkeiten und die damit verbundenen Vorgehensweisen bestens kennt. Eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt z. B. kann bei einem gewerblichen Schuldner Hinweise auf dessen private Adresse liefern, die man von einem Geschäftspartner in der Regel ja nicht kennt. Ist das schuldnerische Unternehmen im Handelsregister eingetragen, kann man erst einmal einen Handelsregisterauszug beim Amtsgericht anfordern, aus dem die Geschäftsadresse hervorgeht. Ist dann eine Zustellung z. B. einer Mahnung an diese Adresse nicht möglich,  kann man ggf. an die Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlassen.

Ist man mit Google oder sonstigen Recherchen bei einem privaten Schuldner z. B. nicht weitergekommen, kann man eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt stellen. Ist der Schuldner an der bekannten Adresse noch offiziell gemeldet, lebt aber z. B. bei Freund oder Freundin, holt sich seine Post nicht zuhause ab, die ja aber weiter ‚zugestellt werden kann‘, empfiehlt sich aus meiner Sicht an dieser Stelle die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes. Dieser betreibt Recherchen im Umfeld des Schuldners und findet oft durch Datenbankabfragen so in kurzer Zeit den Aufenthaltsort des Schuldners heraus und manchmal sogar auch, mit welchen Mitteln dieser seinen Lebensunterhalt finanziert. War auch das erfolglos kann man den untergetauchten Schuldner anhand seines Namens bzw. der von ihm bekannten Daten überwachen zu lassen. Dabei durchläuft der „Taucher“ mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen bis hin zum Datenabgleich mit externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken. „Bewegt“ sich der Schuldner, taucht also durch z. B. eine Anmeldung in einer anderen Stadt im System wieder auf, hat er wie im Mikado-Spiel „verloren“ und ist gefunden. Auch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien kann sich lohnen. Diese halten Auskünfte zu Privatpersonen sowie auch zu Unternehmen vor.

Dass man für (fast) alle Dienstleistungen und Auskünfte mal mehr mal weniger zahlen muss, versteht sich wohl von selbst. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit ins Boot zu holen, denn diese können eine erste Einschätzung darüber geben, ob es realistische Möglichkeiten gibt, einem weiterzuhelfen. Und die Rechtsdienstleister wissen dann auch, die erhaltenen Daten und Auskünfte richtig zu bewerten und zu nutzen. M. E. sollte man es wenigstens auf einen Versuch ankommen lassen.

Mehr dazu: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/schuldner-unbekannt-verzogen-nicht-einfach-hinnehmen.html

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