Vollstreckungstitel hat Haltbarkeitswert von mindestens 30 Jahren

„Totgesagte leben länger“. Ein wenig so verhält es sich auch mit Forderungen, für die ein (Vollstreckungs-)Titel existiert. Ein solcher Titel für eine gefühlt „totgesagte“ Forderung lebt auch länger, nämlich zunächst einmal 30 Jahre. Er hat mindestens 30 Jahre Gültigkeit — und innerhalb von 30 Jahren sind viele Veränderungen möglich und auch wahrscheinlich.

So besteht z. B. die berechtigte Hoffnung, dass Schuldner innerhalb von 30 Jahren eine Arbeit aufnehmen und so Lohnpfändung möglich wird, sie erben, heiraten, im Lotto gewinnen …. sprich, sich ihre finanzielle Situation zum Besseren ändert. Da der Gläubiger mindestens drei Jahrzehnte lang Zeit hat, seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, sollte er titulierte Forderungen nie ganz aus den Augen verlieren. In Abständen sollte er prüfen oder prüfen lassen, wie es um die Lebensumstände des Schuldners bestellt ist. Und, sobald eine Vollstreckungsmaßnahme vorgenommen oder auch nur beantragt wird, beginnen die 30 Jahre sogar noch einmal von vorne zu laufen.

Wer eh schon viel Zeit und Nerven für die misslungene Realisierung einer Forderung investiert hat, fühlt sich vielleicht durch die lange Lebensdauer eines Titels eher noch „bestraft“, weil er immer wieder in Aktion gehen soll. Die eigene erbrachte Leistung sollte es einem aber doch wert sein, die Weitsicht des Gesetzgebers bei der Festlegung der Gültigkeitsdauer des Titels zu nutzen, und die titulierte Forderung nicht einfach aufgeben. Sie kann z. B. an ein Inkassounternehmen, welches Titel kauft, veräußert werden (allerdings mit deutlichen Abzügen), man kann sich wieder an den Rechtsdienstleister wenden, mit dessen Hilfe der Titel damals erwirkt wurde und die Beauftragung fortsetzen bzw. erneuern. Oder es kann auch ein neuer Rechtsdienstleister für die Vollstreckung, auch eines ‚alten‘ Titels, in Anspruch genommen/beauftragt werden. Im Vorfeld sollte man aber die Konditionen, sowohl für die Fortsetzung eines Mandates als auch für einen Neuauftrag, genau erfragen.

Auch wenn es u. U. als nervig empfunden wird, sich immer wieder mit einer offenen titulierten Forderung, die gefühlt aus einem früheren Leben stammt, auseinanderzusetzen, so sollte man doch seine eigene Leistung wertschätzen. Das heißt, mit Geduld und Hartnäckigkeit dranzubleiben, und auf Veränderungen im Leben des Schuldners zu bauen. Sie liegen innerhalb von 30 Jahren nämlich durchaus im Bereich des Möglichen. Und dann wird auch ein alter Titel noch erfolgreich vollstreckt werden können. Gut‘ Ding braucht allerdings leider manchmal Weile. Dennoch – nicht aufgeben, denn manchmal kommt es eben doch genau so, wie man kaum zu hoffen wagte.

Mehr zum Thema: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/vollstreckungstitel-leben-laenger.html

 

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