Überlastung der Gerichtsvollzieher führt zu Schonfrist für „Pleitegeier“

Eigentlich sollte das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ für Gläubiger und deren Rechtsvertreter ja einen echten Mehrwert darstellen, aber nach nunmehr  zwei Jahren, in denen die Reform gilt,  kristallisiert sich eher das Gegenteil heraus. Die Erwartungen an die Reform waren hoch. Diese scheitert derzeit noch an ihrer reibungslosen und zeitnahen Umsetzung. Die ganzen Neuerungen, die die Reform enthält, führen zu einer starken Überlastung der Gerichtsvollzieher, und dies geht, wieder einmal, zu Lasten der Gläubiger.

Mit der Zunahme der Aufgaben gab es ja nicht zwingend auch mehr Gerichtsvollzieher. Im Gegenteil. Es werden immer weniger ausgebildet, altersbedingt freiwerdende Stellen können nicht besetzt werden und dem zufolge steigt der Krankenstand. Das führt dazu, dass wir für einige unserer Mandanten Gerichtsvollzieher-Bearbeitungszeiten von bis zu fünf Monaten hinnehmen müssen. Daran ändern auch z. B. Dienstaufsichtsbeschwerden nichts.

Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen, ist die vornehmliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist zuständig für die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (die Tätigkeit, mit der ein Gerichtsvollzieher bei der Bevölkerung hauptsächlich in Verbindung steht – dem Anbringen des Pfandsiegels, dem so genannten „Kuckuck“), für Zwangsräumungen, Zustellungen und die Abnahme von Vermögensauskünften. Hinzu gekommen ist z. B. die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis, früher Sache des Amtsgerichts, jetzt die des Gerichtsvollziehers. Ein Vorgang, der sich zeitintensiv und kompliziert gestaltet. Auch die jetzt möglichen Abfragen bei anderen Behörden gestalten sich schwierig und zeitaufwändig. Selbst wenn der elektronische Weg vom Gesetzgeber gewünscht wird, ist dieser oft nicht gangbar, da die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür aufgrund des in Deutschland bestehenden Föderalismus Ländersache ist, und die unterschiedlichsten Gegebenheiten vorliegen.

Ein Gesetz kann noch so gut sein – wenn die Voraussetzungen für eine zeitnahe und umfängliche Umsetzung nicht gegeben sind, nützen die beschlossenen Änderungen und Neuerungen wenig. Wieder einmal mehr haben die Gläubiger das Nachsehen. Es scheint so, als hätte man als Schuldner allenfalls über lang etwas zu befürchten, aber über kurz auf jeden Fall nicht.

Der Gesetzgeber sollte nach meiner Meinung so schnell wie möglich bei dem „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ bzw. bei dessen Umsetzung nachbesser und auch die Vereinheitlichung und die Schaffung der technischen Voraussetzung für eine länderübergreifende elektronische Datenabfrage vorantreiben.

„Der Kuckuck steht beim NABU auf der Vorwarnliste der vom Aussterben bedrohten Tiere. Die Bestände der Geier gehen zwar etwas zurück, sie haben aber nicht wirklich natürlichen Feinde — !“

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Gerichtsvollzieher-ueberlastet-Kuckuck-fliegt-Pleitegeiern-hinterher.html

 

 

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