Streitige Forderungen: Inkasso oder Anwalt?!

Als Unternehmer freut man sich über gute Aufträge. Dass die Bezahlung dann oft länger auf sich warten lässt, ist ärgerlich, wird aber hingenommen, wenn sie denn kommt. Bestreitet ein Kunde aber eine Forderung, macht plötzlich angebliche Mängel geltend etc., wird es kompliziert. Viele holen sich dann Hilfe bei einem Anwalt, besonders wenn der Schuldner selbst durch einen Anwalt vertreten wird. Aber auch der Gang zum Inkassounternehmen ist möglich.

Laut Gesetz dürfen Inkassounternehmen, wie unseren Mandanten ja bereits bekannt ist, nämlich durchaus auch Ansprüche geltend machen, zu deren Durchsetzung rechtliche Argumente erforderlich sind. Selbst bei Zahlungsverweigerung und Zahlungsunfähigkeit kann man sie beauftragen. (BVerfG a. a. O.; vgl. bereits BVerfG NJW 2002, 1190, 1191f). Zur effektiven und seriösen Inkassotätigkeit gehört es daher, den Mandanten über die Rechtslage zu informieren und in entsprechender Form den Schuldner mit den rechtlichen, dem Gläubiger zu Gebote stehenden Argumenten zum Einlenken zu bewegen. Unsere hauseigenen Volljuristen leisten hier hervorragende Arbeit. Denn anders als Anwälte mit breitgefächerten Bearbeitungsbereichen, beschäftigen sie sich den ganzen Tag mit der Realisierung von Forderungen.

Sollte es sich bereits bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens abzeichnen, dass es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen wird, tragen die Gläubiger einer streitigen Forderung in der Tat das Risiko, auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben – es sind nämlich nur die Kosten zu erstatten, wie sie bei Einschaltung eines Anwalts entstanden wären. Wir belasten daher i.d.R unseren Mandanten dann nur mit den Kosten, die das Gericht ihnen auch als Schadenersatz zuspricht.

Nicht alle Inkassounternehmen aber übernehmen streitige Forderungen. Sie sind arbeitsintensiv und erfordern ein hohes Maß an juristischem Fachwissen. Bei der Wahl eines geeigneten Inkassounternehmens sollte man auf Qualitätsmerkmale wie TÜV-Siegel, Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen und z.B. Bearbeitung durch Volljuristen achten, wie das alles bei uns der Fall ist.

Schön wäre es natürlich, es kommt gar nicht erst bis zum Äußersten. Ich weise immer wieder gern darauf hin, dass Inkassounternehmen auch beratend tätig sind und sich als Partner der Wirtschaft verstehen. Leider warten Unternehmer und Privatleute oft viel zu lange, bis sie sich kompetente Hilfe von außen holen. Einen maroden Zahn ziehe ich mir ja auch nicht selbst, oder?

Für weiterführende Informationen lesen Sie unsere Pressemitteilung unter:

http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Inkasso-hilft-auch-bei-streitigen-Forderungen.html

3 Gedanken zu “Streitige Forderungen: Inkasso oder Anwalt?!

  1. Guten Tag und vielen Dank für Ihren höchst interessanten Blog zum Thema Streitige Forderungen.
    Ich war selber 10 Jahre lang selbstständig und kenne die „Pest“ mit säumigen Kunden. Ich war jedoch in der glücklichen Situation keine Dienstleistung anzubieten, sondern ein greifbares Produkt. Dieses verblieb bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum, das hatte ich vertraglich so geregelt.
    Letztlich ging es dann um meine Kosten für Lieferung und Abholung und Wertminderung usw. .
    Ich habe stets einen mir lange bekannten Anwalt eingeschaltet. Der hat sich aber zur Ruhe gesetzt. Nun zöge ich in Erwägung mal ein Inkassobüro zu beauftragen.
    LG
    Stefan Tiez

  2. Es gibt oft bearbeitungsfehler von Seiten des auftragsgegners.
    . Beispiele
    Briefe nicht beantwortet
    Falschberatung
    Der sachbearbeiter verkauft dann den Fall an ein inksssounternehmen

    Muessen denn in der BRD keine briefe
    Beantwortet werden.

    Gilt die Schuld unter diesen unseriösen voraussetzungen als bestritten.

    Darf der Schufa Eintrag bestehen bleiben

    Darf der Schufa Eintrag iueberhaupt schon
    Bei Unklarheiten erfolgen?

    • Hallo,
      Wenn ein Gläubiger auf Briefe nicht reagiert ist das natürlich ärgerlich. Verkauft er seine Forderung an ein Inkassounternehmen, können Sie Ihre Einwände, die Sie vorher beim Gläubiger vorgebracht haben, auch weiterhin gegenüber dem Inkassounternehmen vorbringen. Am besten erfolgt das per Einschreiben. Wenn eine Forderung nicht berechtigt ist, müssen Sie die auch nicht bezahlen.
      Das Inkassounternehmen muss Sie m. E. mindestens zweimal angemahnt haben, und zwischen der ersten Mahnung und dem Schufa-Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen. Wenn Sie weder der ursprünglichen Forderung, noch den beiden Mahnungen widersprochen haben, dann kann es m. E. zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Aber da bin ich kein Experte, weil wir mit der Schufa nicht zusammenarbeiten. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Schufa.

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