Selber Ort, abgewandelter Firmenname – Insolvente Schuldner „erfinden“ sich einfach neu und – kommen damit wirklich durch??

‚Was ich denk und tu, das trau ich andern zu‘!  Und was ich nicht denk und tu, das traue ich folgerichtig eben andern auch nicht zu! Genau das aber ist wohl der Grund dafür, dass Gläubiger oft fassungslos in eine Art Schockstarre verfallen, wenn insolvente Schuldner einfach am alten Firmensitz eine neue Firma gründen. Man kann doch nicht einfach einen Haufen Schulden so ungeachtet liegen lassen und einfach mit etwas Neuem weitermachen! Meint man. Man selbst käme vielleicht auch nie auf so eine dreiste Idee. Andere schon!

Nutzt der Nachfolger bzw. Übernehmer aber alte Kunden- und Lieferantenbeziehungen, sind Telefon- und Fax-Nummer identisch, ist bisheriges Personal weiter beschäftigt, ist die neue Firma unter der alten Anschrift weiter tätig und wird in seinem Kern der Firmenname weitergeführt (§ 25 Handelsgesetzbuch [HGB], so  sind das gewisse Umstände, die dazu führen, dass sogar eine völlig neu gegründete Firma für die alten Verbindlichkeiten der schuldnerischen Firma haftbar gemacht werden kann. Ist vielleicht auch gerade für die bisherigen Geschäftspartner der z. B. ehemaligen GmbH nach außen der Eindruck der Firmenkontinuität entstanden? Das alles gilt es zu prüfen.

Nach der ersten, verständlichen Wut auf so einen unverfrorenen, insolventen Schuldner, sollte man als Gläubiger nicht gleich die Flinte ins Korn werfen oder gar unüberlegt handeln. Denn sollte es auch nur den kleinsten Hinweis dafür geben, dass ein Schuldner einfach in neuer Form mit seinem Geschäft ‚weitermacht‘, dann sollte der Weg umgehend zu einem Rechtsdienstleister führen. Wir haben es in unserem Arbeitsalltag schon oft erlebt, dass sich ein drohender Forderungs-Totalausfall nach eingehender Prüfung durch einen Experten plötzlich ganz anders darstellte. Ein Rechtsdienstleister wird auch den unscheinbarsten Indizien nachgehen und nach Einzelfall entscheiden, welche Vorgehensweisen und Möglichkeiten der Forderungsrealisierung in Frage kommen könnten.

Unverfrorenheit wird es wohl weiterhin geben und sie wird sich vielleicht sogar noch verschlimmern, aber das heißt noch lange nicht, dass sie immer Sieger bleibt. Mein Rat: Ruhe bewahren, durchatmen und kompetente Hilfe an die Seite holen. Frech kommt weiter, mag manchmal stimmen. Aber eben nur manchmal!!

Mehr dazu: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/dreiste-schuldner-hilflose-glaeubiger-mit-fachmaennischem-rat-das-blatt-wenden.html

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