Schon ‚gestern‘ brachte die Arbeitsüberlastung die Gerichtsvollzieher an den Rand des Abgrundes –- ‚heute‘ sind sie dagegen schon einen Schritt weiter….

Bereits im Mai 2015 habe ich mich zu dem „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ wie folgt geäußert: „Für Gläubiger und deren Rechtsvertreter sollte die Reform ein echter Mehrwert sein; man muss allerdings, nachdem über 2 Jahre vergangen sind, sehr kritisch anmerken, dass mit diesen ganzen Neuerungen auch eine Überlastung der Gerichtsvollzieher eingetreten ist, die letztlich wieder zu Lasten der Gläubiger geht.“ Bis zum heutigen Tage hat sich die Lage der Gerichtsvollzieher sogar noch verschärft.

Immer häufiger bestätigen die Gerichtsvollzieher den Eingang eines Vollstreckungsauftrages mit dem offen kommunizierten Hinweis auf ihre Arbeitsüberlastung, die u. a. auch durch die Umsetzung der Reform hervorgerufen wurde und wird.

Auch wenn man der Anwendung und Umsetzung neuer Gesetze Zeit geben muss, wurde der Verwaltungsaufwand für die Gerichtsvollzieher durch die Gesetzesreform nachhaltig eher vergrößert  anstatt verschlankt. Ist die Hauptaufgabe eines Gerichtsvollziehers nach wie vor die  Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner, so gehören auch die Pfändung beweglicher Gegenstände und Zwangsräumungen in sein Ressort, ebenso wie Zustellungen und die Abnahme von Vermögensauskünften sowie jetzt auch noch die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis. Letzteres war früher z. B. Sache der Amtsgerichte. Und auch die Abfragen bei anderen Behörden sind ohnehin schon aufwändig und zeitraubend, die nach wie vor immer noch mangelhaften technischen Voraussetzungen für die elektronische Abfrage tun da aber noch ein Übriges.

Die bis dato schon grenzwertige Bearbeitungsdauer eines Vollstreckungsauftrages hat sich mittlerweile auf ein unerträgliches Maß ausgedehnt. Das gilt für Amtsgerichte in ganz Deutschland. Die Zahl der Fälle, bei denen wir auf Grund zu langer Bearbeitungszeit die Dienstaufsicht eingeschaltet haben, hat sich im Gegensatz zum Zeitraum vor in Kraft treten der Reform (in 2012 z. B.), um 490% in 2015 erhöht. Noch Fragen?!

Mittlerweile fehlen mir die Worte – und die Argumente, den Mandanten gegenüber die langen Wartezeiten ‚zu vertreten‘. Eine schlechte Zahlungsmoral ist kein Phänomen, was gestern erst aufgetreten ist, gleichwohl die Tendenz leicht positiv ist. Für mehr Arbeit braucht man entsprechendes Personal. Neben dem normalen altersbedingten Ausscheiden, wie es in allen Berufen vorkommt, hat man nicht nur versäumt, rechtzeitig für ‚Ersatz‘ zu sorgen, sondern man hat es auch schlicht unterlassen, neue Gerichtsvollzieher auszubilden. Die pflückt man nämlich nicht einfach so von den Bäumen. Jeder Unternehmer, der der Realität sowie der Zukunft so wenig Rechnung tragen würde, wie Politik und Gesetzgeber es hier zu tun scheinen, wäre schon längst pleite. Und bei allem freut sich der Schuldner, dem ohnehin schon viel Aufmerksamkeit zukommt. Als Stichworte seien hier nur die Verkürzung der ‚Wohlverhaltensperiode‘ (Frist bis zur Schuldenfreiheit nach Privatinsolvenz) genannt oder die regelmäßige Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Wo ist die Lobby für die Gläubiger, die ihre Lieferungen und Leistungen erbracht haben, aber die einen unheimlich langen Atem haben müssen, um ihre rechtmäßigen Forderungen zu realisieren?? Wie gut nur für einen Gläubiger, dass wenigstens ein Titel, konnte er denn endlich gegen einen Schuldner erwirkt werden, 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens diese Zeitspanne vom Gesetzgeber unangetastet bleibt.

weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/kuckuck-stuerzt-ab-gerichtsvollzieher-heillos-ueberlastet.html

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