Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2013

– und Gläubiger haben wieder einmal mehr das Nachsehen

Grundsätzlich werden die Beträge automatisch alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli angepasst und zwar entsprechend der prozentualen Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrages und dann vom Bundesjustizministerium bekannt gemacht. Aus der Pfändungstabelle können sowohl Schuldner als auch Gläubiger ersehen, was bei Lohnpfändung nach Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze  über bleibt bzw. zu holen ist.

 Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass diese Tabelle manchem Gläubiger die Tränen in die Augen treibt. Bisher hat ein Gläubiger von einem pfändbaren Nettolohn eines Schuldners (ohne unterhaltsberechtigte Person) von 1.430,- EUR monatlich noch 280,78 EUR gesehen. Jetzt werden es nur noch 269,47 EUR sein. Das erscheint manchem zwar wie „Peanuts“, aufs Jahr gerechnet sind es aber immerhin 135,72 EUR weniger.

 Natürlich müssen Schuldner die Möglichkeit haben, ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können – man darf ihnen nicht das gesamte Einkommen pfänden. Was aber zu häufig vergessen wird, sind die Gläubiger. Sie haben eine Lieferung oder Leistung erbracht, die ihnen nicht bezahlt wurde. Immer öfter geraten Unternehmer deshalb selbst in Not.  Und eine Lohnpfändung kommt nicht vom Himmel gefallen: sie steht am Ende einer oft langen Kette von Nerven, Zeit und Geld kostenden Maßnahmen, mit denen ein Gläubiger versucht, an das ihm zustehende Geld zu kommen.

 Sozialer Schuldnerschutz ist eine Sache; es ist aber längst an der Zeit, dass der Gläubigerschutz vermehrt in den Fokus des Gesetzgebers rückt.  Wie der Frühjahrsumfrage 2013 des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) zu entnehmen ist, ist der Hauptgrund für offene Rechnungen Überschuldung. Also nicht „einfach“ Verschuldung, sondern Überschuldung. D. h., dass man mit dem Geld, was monatlich reinkommt, die monatlich anfallenden Kosten auf Dauer nicht mehr begleichen kann. Und das betrifft auch immer mehr junge Menschen. Aber anstatt da anzusetzen – junge Menschen den Umgang mit Geld zu lehren, aufzuklären – geht es in der Politik um die Halbierung der Wohlverhaltensperiode, macht man aus ‚Eidesstattlicher Versicherung‘ die nettere ‚Vermögensauskunft‘, ist die Auslegungen seitens der Rechtsprechung bei der Vorsatzanfechtung mehr als hanebüchen usw.. Dagegen nimmt sich die automatische Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen noch harmlos aus. Meines Erachtens sollte man nicht die ‚Zahlungsunmoral‘ beklagen, sondern endlich was dagegen tun. Und Gläubigern von berechtigten Forderungen den Rücken zu stärken, wäre schon mal ein erster wichtiger Schritt.

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