Neue Koalition will Insolvenzanfechtungsrecht prüfen

Na endlich! kann ich zu diesem Vorhaben nur sagen! Allein schon die Tatsache, dass bei der Themenfülle des ‚Koalitions-Vertragswerks‘ das „Insolvenzanfechtungsrecht“ aufgenommen wurde, ist ein Sieg. Wie lange machen wir uns schon für die Reform dieses Rechtes stark, besonders für die Reform der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO).

Genau heißt es dazu unter 1.1. des Koalitionsvertrages „Deutschlands Wirtschaft stärken“ unter der Überschrift „Rechtsrahmen“ als 3. Absatz: „Insolvenzen in einem Unternehmensverbund sollen künftig durch intensivere Abstimmung der Einzelinsolvenzverfahren effizienter bewältigt werden. Zudem werden wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen.“

Nach § 133 Abs. 1 InsO ist u. a. eine Zahlung des Schuldners anfechtbar, wenn er sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag mit dem Vorsatz erbracht hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, und der Empfänger diesen Vorsatz kannte. Gerade die Auslegung des „Vorsatzes“ hatte in der Vergangenheit arge Blüten getrieben, die sich dann in einer Rechtsprechung wiederfanden, die dem Unternehmer jegliches Maß an Rechtssicherheit nahmen. Jedes kundenfreundliche Entgegenkommen, eine Rücklastschrift, ja sogar Teilzahlungsvereinbarungen können nach dem jetzigen Insolvenzrecht und vor allem der unzumutbaren Auslegung der Vorsatzanfechtung durch Gerichte und Insolvenzverwalter einem Unternehmer noch nach Jahren sprichwörtlich um die Ohren fliegen, sollte sein Kunde in die Insolvenz gehen.

Das ‚Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung‘ lähmt unternehmerisches Denken und kann besonders mittelständische und kleine Unternehmen in den Ruin treiben, wenn die Politik ihr schriftlich niedergelegtes Vorhaben der Prüfung der InsO nicht sehr schnell in Angriff nimmt.

Die Wirtschaft braucht mutiges Unternehmertum, und das braucht verbindliche Rechtssicherheit. Ich bin mir sicher, wird die Vorsatzanfechtung nach §133 InsO ernsthaft auf ‚Herz und Nieren‘, sprich auf die Planungssicherheit für Unternehmen hin geprüft, kann die Politik gar nicht anders handeln, als nachzubessern.

Wenn sie diese Chance jetzt nicht ergreift, oder das Insolvenzanfechtungsrecht zwar, wie versprochen, auf den Prüfstand stellt (von mehr ist im Koalitionsvertrag nicht die Rede), aber dort ‚vergisst‘, dann bleibt es bei einer Rechtsprechung, die nicht verlässlich ist, und führt unweigerlich zu wirtschaftlichem Schaden.

Wir nehmen die Politik vertrauensvoll beim Wort, aber Kontrolle ist aus Erfahrung besser. Deshalb bleiben wir dran.  

Für weiterführende Informationen lesen Sie unsere Pressemitteilung unter:

http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Insolvenzanfechtung-Neue-Koalition-will-mehr-Planungssicherheit-fuer-Unternehmen.html

 

Ein Gedanke zu “Neue Koalition will Insolvenzanfechtungsrecht prüfen

  1. Das betrifft 80% der mittelständische und kleine Unternehmen und unser auch, also muss schnell eine Lösung her. Bleibt zu hoffen das es die neue Koalition schafft. Es bleibt spannend.

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