Mahnung — Und täglich grüßt das Murmeltier ….

Auch wenn so mancher über das Thema „Mahnung“ vielleicht schon nichts mehr lesen möchte, ist es leider nach wie vor sehr aktuell. Rein vom Wort her steckt ja an und für sich bereits Ahnung in der Mahnung, aber dem ist leider oft nicht so,  wenn es darum geht, wie und wann eine Mahnung zu erstellen ist.

Wichtig:

  • Ist eine Forderung fällig und wird nicht beglichen, sollte man unbedingt mahnen — schon aus Respekt der eigenen erbrachten Leistung gegenüber. Die Fälligkeit einer Forderung bezieht sich auf ein Datum (was zuvor durch Vertrag, Vereinbarung oder per Gesetz vorgegeben wurde), bis zu dem ein Schuldner eine bestimmte Leistung zu erbringen hat.
  • Eine Mahnung vor Fälligkeit (z. B. aus Ungeduld) ist unwirksam!
  • Eine Mahnung ist wichtig, weil sie den Schuldner einer fälligen Forderung in Zahlungsverzug setzt. Dieser wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass der Schuldner für einen eventuell entstandenen Verzugsschaden aufzukommen hat! (Verzugsschaden: z. B. Kosten für Mahnschreiben, Verzugszinsen und Zinsen für durch den Zahlungsverzug entstandene, eventuell nötig gewordene Kredite des Gläubigers, Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsdienstleisters usw.)
  • Für eine Mahnung gibt es keine Formvorschrift. Sie kann sogar mündlich erfolgen. Da es aber im Fall der Fälle darum gehen kann, eine Mahnung nachzuweisen, ist eine Mahnung in schriftlicher Form unbedingt vorzuziehen.
  • Eine Mahnung sollte respektvoll verfasst werden, so, wie man selbst angeschrieben werden möchte.
  • Ob nun Mahnung oder Zahlungserinnerung — beides ist möglich. Bitte aber nur entweder oder, kein Bezeichnungsmix mal so mal so!
  • Sollte es nötig sein, nicht mehr als 3 Mahnungen im Abstand von 7-10 Tagen verschicken. Spätestens dann Rat bei einem Rechtsdienstleister einholen, denn der Schuldner scheint auf stur geschaltet zu haben. Mit weiteren Schritten sind Laien nicht selten dann überfordert.
  • Jede Mahnung soll unmissverständlich und eindeutig die Absicht klar machen, dass man sein Geld möchte. Sie sollte alle Fakten und Daten enthalten, die zur Identifizierung und Autorisierung der Forderung nötig sind wie Rechnungsnummer und -datum (ggf. Lieferscheinnummer), -summe, Bezeichnung der erbrachten Leistung, (ggf. Kopie beifügen), ein eindeutig nach dem Kalender zu definierendes Zahlungsziel ist auch hilfreich, ein Hinweis darauf, für den Verzugsschaden aufkommen zu müssen, sollte auch nicht fehlen; ab der 2. Mahnung Mahnkosten (zwischen 1 und 5 EUR) und Verzugszinsen (über Berechnung informieren) berechnen; die 3. (letzte) Mahnung kann darüber hinaus eine „Androhung“ weiterer rechtlicher Schritte beinhalten (die dann auch eingeleitet werden sollten).

Ich hoffe, jetzt ist auch drin, was „drauf“ steht: M ahnung

Mehr zum Thema unter: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/von-mahnung-keine-ahnung.html

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