Mahnbescheide online beantragen? Bequemlichkeit kann sich rächen.

Heutzutage kann man fast alles online kaufen, nachschlagen, ansehen oder beantragen. Letzteres gilt sogar für gerichtliche Mahnbescheide, die dann erforderlich sind, wenn eine offene Forderung nicht bereits vorgerichtlich eingezogen werden konnte. Aber für den Einzug von Forderungen auf dem Wege des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens benötigt man gute Kenntnisse u. a. über Rechtsformen der Unternehmen und deren Vertretungsverhältnisse sowie auf dem Gebiet der Verjährung oder des Zahlungsverzuges.

Das sind Themen, mit denen wir uns jeden Tag beschäftigen und die u. a. Bestandteil der Berufsausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten sind. Aber das Internet scheint ja für alles und jeden Tipps und Tricks parat zu haben. Es bietet Service jeder Art, und so scheint es verlockend, Forderungseinzug selbst vom Sessel aus zu betreiben und online einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Das ist jedoch ein Service, der, selbst mit ausführlichen Hinweisen und Erklärungen, nach meiner Erfahrung juristische Laien meist völlig überfordert. Durch Unkenntnis werden falsche Angaben gemacht, die dann erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen können.

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens führen wir in der Regel ein vorgerichtliches Inkassoverfahren durch und können auf diese Weise schon etwa 70% aller Fälle erledigen. Insbesondere kann in sehr vielen Fällen eine Vereinbarung unter gleichzeitiger Absicherung der Forderung geschlossen werden. Auch kann im vorgerichtlichen Verfahren zumeist geklärt werden, weshalb der Schuldner bislang keine Zahlung geleistet hat. Ein weiterer Vorteil in der Zusammenarbeit mit uns liegt darin, dass wir keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid provozieren, der u. U. in einen langen und teuren Prozess münden könnte. Wertvolle Zeit geht auf diese Weise verloren.

Ich kann daher nur dringend raten, sich fachlichen Rat und Unterstützung beim Einzug einer Forderung zu holen. Das gilt natürlich insbesondere, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren nicht mehr zu vermeiden ist. Eventuell entstehende Kosten muss man auch nicht scheuen, denn auch im gerichtlichen Mahnverfahren ist jeder Gläubiger berechtigt, sich kompetente Hilfe zu holen und sich das Geld dafür vom Schuldner als Verzugsschaden ersetzen zu lassen.

Und versierte, juristische Unterstützung und „Bequemlichkeit“ brauchen sich dennoch nicht auszuschließen. Den Verlauf des gerichtlichen Mahnverfahrens kann man als Mandant bei uns in unserem Kunden-Online-Informationsdienst tagesaktuell verfolgen, so dass tatsächlich alles bequem aus der Firma heraus oder von daheim geregelt werden kann. Aber eben mit dem guten Gefühl, beim gerichtlichen Mahnverfahren auf der sicheren Seite zu sein.

Für weiterführende Informationen lesen Sie unsere Pressemitteilung unter:

http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Mahnbescheide-online-beantragen–nichts-fuer-juristische-Laien.html

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