Kritik an geplanter Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im Insolvenzverfahren

Schon letztes Jahr gab es über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass hier ein enormer Zuwachs zu verzeichnen sein wird, wenn der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts natürlicher Personen, welcher die Halbierung der Wohlverhaltensperiode vorsieht, so in Kraft tritt, wie er am 18. Juli 2012 vom Kabinett beschlossen worden ist. Ich würde mir wünschen, dass hier kein falsches Signal gesendet wird.  Bei sechs Jahren Wohlverhaltensperiode haben die Gläubiger wenigstens noch einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Jetzt sollen sie nur noch die Hälfte bekommen. Das ist bei Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten Selbständigkeit durchaus vorstellbar, aber nicht für private Schulden.

So ein geplantes Vorhaben muss für alle, die ihre Einkäufe stets ihrem Geldbeutel angepasst und auch mal auf etwas, was finanziell einfach nicht machbar, schweren Herzens verzichtet haben, wie ein Schlag ins Gesicht sein. Wäre ich ein unredlicher Schuldner, so käme das Wissen, dass ich in nur drei Jahren meine Schulden wieder los sein kann, geradezu einer Einladung gleich, mir noch schnell etwas Luxus „auf Pump“ zu gönnen.

Das Wissen, bald nicht mehr sechs sondern nur noch drei Jahre warten zu müssen, bis man seine Schulden wieder los ist, lässt derzeit viele ihre Insolvenzanträge zurückhalten. Meiner Meinung nach sollte man aber keine Signale setzen, die den Eindruck erwecken, man könne für nur ein Viertel des Preises alle gemachten Schulden innerhalb von drei Jahren „abbezahlen“. Denn, damit die Wohlverhaltensperiode verkürzt wird, sind u.a. folgende Bedingungen zu erfüllen: Die Verfahrenskosten müssen vom Schuldner beglichen werden und ebenso mindestens ein Viertel der offenen Forderungen. Kann er nur die Verfahrenskosten bezahlen, ist vorgesehen, die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre zu verkürzen. Kann er aber auch das nicht, bleibt es bei sechs Jahren Restschuldbefreiungsphase.

Diese Handhabung, was die Zahlung der Verfahrenskosten und die 25% angeht, kann ich mir für Verbindlichkeiten resultierend aus der Selbständigkeit heraus vorstellen, nicht aber für private Schulden, die z.B. aus Versandhausbestellungen herrühren. Für diese sollte meines Erachtens die Periode auf zehn Jahre verlängert werden. Und das am besten noch in Kombination mit einer verpflichtenden Teilnahme an einem Kurs wie „Privates Finanzmanagement“. Ganz nach US-Amerikanischem Vorbild.

Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU), deren Mitglied auch die Bremer Inkasso GmbH ist, tritt schon lange für eine Stärkung der Schuldenprävention ein, damit es erst gar nicht zu Verbraucherinsolvenzen kommt. Die Finanzkompetenz der einzelnen Verbraucher muss verbessert werden. Da u. A. in vielen Familien scheinbar nicht mehr ausreichend über finanzielle Zusammenhänge aufgeklärt wird, haben immer mehr Jugendliche oft schon beträchtliche Schulden. Ich meine daher, der richtige Ansatz  wäre die Einführung des Schulfachs „Finanzkompetenz“, für das sich auch der Bundesverband mit seinen Mitgliedern ausspricht!

2 Gedanken zu “Kritik an geplanter Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im Insolvenzverfahren

  1. Eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase ist aus Sicht des Schuldners eine Perspektive wieder ganz normal Leben zu können. Und das mit aufrechtem Gang. Es geht hier etwas um die Würde des Menschen.

    Andererseits ist es schon bedenklich, dass Bürger/Bürgerinnen ihr Zahlungsversprechen nicht einlösen. Es gibt natürlich Notsituationen, die einfach geschehen und Personen in Not drängen.

    Man darf eben erst Sachen kaufen, wenn man das Geld hat. Also der Verkäufer gibt erst die Ware raus, wenn das Geld auf dem Konto ist. Dann gäbe es auch keine Probleme. Aber da viele Wirtschaftsbereiche nur noch funktionieren weil diese auf Kredit verkaufen, muss wohl diese dann die Kosten für die Ausfälle tragen.

    Fazit: Hausgemachte Probleme durch die Kreditvergabe an private Haushalte.
    Also wer das Risiko eines Ausfalles eingeht, darf hier nicht „jammern“.

  2. Nach meiner Meinung führt auch die allgegenwärtige Werbung zum einem großen Anteil zu Schulden. Groß aufgemachte Angebote, z.B. ein Telefon mit einem Marktwert von 700€ für 1€ zu liefern Sachen heute zu bekommen und erst in 3 Monaten zu zahlen, Bankkredite zu einem unglaublich niedrigen Zins abzuschließen und dazu alle Angebote mit einem kleinen Sternchen zu versehen, der auf etwas sehr klein gedrucktes hinweist, finden immer wieder ihre Kunden. Für diesen Geschäftsbereich ist die 3 Jahresregelung angebracht. Für den privaten Gläubiger halte ich aber selbst die 6 Jahresregelung reformbedürftig. Auch unter Berücksichtigung der Zeit des Wohlverhaltens sind 6 Jahre kein Ansporn für eine überlegte private Finanzpolitik.

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