JEDER Unternehmer sollte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben!

Jeder, der ein Unternehmen hat, möchte möglichst gut Geschäfte machen, sich positiv vom Mitbewerb abheben und gute Gewinne erzielen. Dafür wird viel Aufwand betrieben und hart gearbeitet. Und gerade deshalb macht es mich auch immer wieder sprachlos, wenn ich im Geschäftsalltag feststellen muss, dass es tatsächlich noch viele Geschäftsleute gibt, die ihre Verträge nicht auf der Grundlage eigener Geschäftsbedingungen schließen. Das ist fast so, als baut man ein Haus ohne Fundament. ‚Hält die Natur still‘, mag das ja gut gehen, aber wehe, wenn nicht. AGB bewirken keine Wunder, sind aber ein solides ‚Fundament‘ für jede Art von Vertragsabschlüssen.

Wer keine AGB hat, sollte sich schleunigst darum kümmern. Es gibt unzählige Vorlagen zum Download im Internet. Diese können zur Information und Orientierung herangezogen werden, sollten aber ohne genaue Prüfung niemals eins zu eins für das eigene Unternehmen übernommen werden. Auch wenn die Erstellung eigener Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt netto rund 750 Euro (+/-) kostet, ist das gut investiertes Geld. Erstens haftet ein Anwalt für die Rechts- und Abmahnsicherheit der von ihm erstellten Klausel und zweites wird er dafür sorgen, dass die AGB den normalen und den verlängerten Eigentumsvorbehalt beinhalten bzw. regeln, Formulierungen, die u. U. bares Geld wert sein können. Im Falle der Insolvenz eines Kunden sind sie die bestmögliche Absicherung gegen den Totalausfall der offenen Forderung, auch wenn es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt.

Verfügt man über eigene Geschäftsbedingungen, ist es wichtig, sie zur Grundlage aller Vertragsabschlüsse zu machen, und sie nicht erst in der Auftragsbestätigung oder gar Rechnung zu erwähnen. Dem, dass die Lieferung oder Leistung auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht wird, muss der Kunde auch zustimmen (können), sonst nützen die besten Formulierungen nichts.

Sie sollten daher Grundlage jeder vertraglichen Vereinbarung sein, beginnend bereits mit dem Angebot. Dass alle Schritte, vom Angebot bis hin zur Lieferbestätigung bzw. ‚Bestätigung der Leistungserbringung zur vollen Kundenzufriedenheit‘ in schriftlicher Form erfolgen sollten, versteht sich dabei hoffentlich von selbst. Das beugt Missverständnissen vor und dient ggf. zu Dokumentations-/Nachweiszwecken.

DAS alles ist im Falle eines Falles kein Allheilmittel, das ist mir klar. Es ist aber die bestmögliche Absicherung für Geschäftsabschlüsse, damit man bei einer Kundeninsolvenz für den betriebenen Aufwand und seine harte Arbeit und nicht komplett leer ausgeht. Wer diese fundamentalen Dinge ignoriert, oder als unnötig abtut, handelt nach meiner Meinung und Erfahrung nicht nur dumm, sondern schlicht und ergreifend fahrlässig!

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-sind-wichtig-und-fuer-unternehmer-unverzichtbar.html

 

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