Per Definition ist Inkasso ganz unaufgeregt der Einzug von fälligen Geldforderungen im fremden oder eigenen Namen. Wer also seine fälligen Forderungen nicht selbst realisieren möchte oder zu realisieren vermag, kann die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens nutzen. Vor der Beauftragung sollte man sich bei Bedarf nach den Konditionen erkundigen. Inkassounternehmen handhaben die Vorgehensweisen unterschiedlich. Auch die eventuellen Kosten sollten im Vorfeld abgefragt werden. Wie wird im Erfolgsfall verfahren, was geschieht, falls eine Forderung auch vom Fachmann nicht realisiert werden kann?
Auf der Suche nach einem seriös arbeitenden Inkassounternehmen (also mit Abstand die meisten der in Deutschland arbeitenden Inkassobüros), kann man die Mitgliederliste des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) zu Hilfe nehmen. Ca 70% der aktiven Inkassounternehmen hierzulande sind dort organisiert. Ein Inkassounternehmen muss registriert sein! Diese Registrierung setzt umfangreiche Kenntnisse und Eignungsmerkmale voraus, die im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) klar geregelt sind. Die Verbandsmitglieder verpflichten sich darüber hinaus noch strengeren Anforderungen, was die redliche Ausführung ihres Berufes betrifft. Auch wenn die allgemeine Berichterstattung etwas anderes zu suggerieren scheint, die Schwarzen Schafe sind in der Minderheit. Manche Medien erwecken aber gern den gegenteiligen Anschein.
In den Mitgliedsunternehmen (s.o.) arbeiten rund 19.000 Menschen. Rund 20 Mio. Forderungen werden jährlich an sie übergeben, ca. 500 Tsd. Auftraggeber wenden sich jährlich an die Mitgliedsunternehmen, die wiederum rund 6 Milliarden (!) EUR jährlich in den Wirtschaftskreislauf zurückführen (das sind nun wahrhaftig keine Peanuts). Das Inkassowesen ist somit ein wirtschaftlich nicht wegzudenkender Faktor.
Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, der muss dafür zahlen. Das ist überall so. In Bezug auf Inkasso wird aber immer wieder gerne darüber diskutiert. Unternehmen, die seriös arbeiten, haben klar geregelte Kosten und gehen damit auch transparent um. Die vom Schuldner zu erstattenden Inkassokosten dürfen die Gebühren, die ein Rechtsanwalt dafür ohne Honorarvereinbarung ansetzen dürfte, nicht übersteigen. Geregelt sind diese im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Inkassowirtschaft ist ein großer ‚Arbeitgeber‘ und ernst zu nehmender Gesprächspartner/Ratgeber für die Politik, auch in Bezug auf Gesetzesvorhaben.
Wer daher fällige Forderungen hat, die er selbst nicht realisieren kann oder will, der sollte sich Hilfe von einem Rechtsdienstleister holen, der mit dem Forderungseinzug und dem Umgang mit Schuldnern vertraut ist. Und wenn man sich im Vorfeld über die Konditionen des ausgewählten Unternehmens informiert und diese akzeptiert, kann man eigentlich nur gewinnen. Inkasso kann was, wenn es sich denn — allen Vorbehalten zum Trotz — beweisen darf.
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