Inkasso – Imageproblem zu Unrecht!

Immer und immer wieder müssen sich seriöse Inkassounternehmen hier zu Lande erklären, warum, wieso, weshalb….. Sucht man in Österreich z. B. eine Kellnerin, die auch kassiert soll, dann steht in der Stellenanzeige ganz simpel ‚Kellnerin mit Inkasso gesucht‘. Nur in Deutschland tritt die objektive Bedeutung des Wortes, nämlich ‚kassieren‘, hinter dem subjektiven Empfinden gegenüber Inkasso (‚die sind die Blutsauger, die wollen an mein Geld‘) in den Hintergrund. Schulden zu haben scheint fast normal zu sein. Über die Verhältnisse zu leben oder andere zu übervorteilen, wird in Politik, Wirtschaft und Medien vorgemacht. Immer mehr Menschen sehen nur sich selbst und bedenken immer weniger die Auswirkungen ihres Handels auf andere.

Werden dann Schulden gemacht, die eben diese anderen nun in Schwierigkeiten bringen, weil sie ihrer Lieferungen oder Leistungen nicht bezahlt bekommen und die sich daraufhin für den Forderungseinzug Hilfe bei einem Inkassounternehmen holen, geht  das ‚Gemeckere‘ über Inkasso los. Schuld sind immer gern die anderen, man selbst lediglich das Opfer.

Inkasso ist eine Dienstleistung, für die man zu zahlen hat, wie für jede andere Dienstleistung auch. Und jeder, der eine berechtigte fällige Forderung hat, kann und sollte sie nutzen. Ein Inkassounternehmen bietet kompetente Hilfe und auch den oft benötigten Abstand zum Schuldner und verschafft dem Gläubiger darüber hinaus wieder Zeit und Nerven für sein eigentliches Kerngeschäft. Seine offenen Forderungen realisieren zu wollen – DAS ist ein berechtigtes Ansinnen, und nicht das, auf Kosten anderer zu leben, wie nicht selten suggeriert wird.

Die Dienstleistungen eines Rechtsdienstleisters wie z. B. die eines Inkassounternehmens  in Anspruch zu nehmen, ist das Recht eines jeden Gläubigers. Zwar unterliegen Inkassokosten der freien kaufmännischen Kalkulation, doch orientieren sich seriöse Inkassounternehmen an den vergleichbaren Rechtsanwaltsgebühren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und dienen für den Berufsstand der Rechtsanwälte als Grundlage der Gebührenerhebung.

Dass der Schuldner natürlich in der Regel die Kosten für den Forderungseinzug als Verzugsschaden zusätzlich zu der Hauptforderung gegen ihn zu zahlen hat, ist dann sprichwörtlich ‚Wasser auf dessen Inkasso-Abzocker-Mühle‘: Die wollten von mir viel, viel mehr Geld haben, als ich eigentlich an Schulden hatte….

Jeder weiß, dass wenn man ein Hemd zur Reinigung bringt, exakt dieses nach der Reinigung wieder bekommt und dennoch für das eigene Hemd etwas zu zahlen hat, nämlich die ‚Reinigungsdienstleistung‘. Völlig normal. Nur wenn es ums Geld geht, muss scheinbar bei manchem was Recht ist noch lange nicht Recht bleiben.

Inkassounternehmen müssen registriert sein. Diese Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale und Kenntnisse voraus, die im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt sind. Darüber hinaus gibt es Inkassounternehmen, die das TÜV-Siegel tragen, wofür sie sich durch hohe Qualitätsstandards im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit qualifiziert haben.

Das ‚Inkasso-Image-Problem‘ ist in den seltensten Fällen mit schlechter Arbeitsweise, mangelnder Kompetenz oder Transparenz, Erfolglosigkeit oder überzogener Forderung zu begründen. Der eigentliche Grund dafür ist wohl wirklich der, dass es hier ums Geld geht und niemand sich zudem gern, schon gar nicht von einem Dritten, sagen lässt, dass er etwas falsch gemacht hat.

Fest steht dennoch: die Inkassodienstleistung ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft und für viele kleine, mittelständische und große Unternehmen die einzige Möglichkeit, ihre Forderungen zu realisieren.

Und ja, es gibt die schwarzen Schafe, aber fangen wir nicht wieder davon an… Unter den vielen weißen fallen sie nämlich nicht wirklich ins Gewicht.

Weitere Infos unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/inkasso-eine-dienstleistung-nicht-mehr-und-nicht-weniger.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich – mit Speicherung / Verarbeitung meiner hier erhobenen personenbezogenen Daten – durch diese Website einverstanden (Einwilligung). Mir wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass ich die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich meiner personenbezogenen Daten der Datenschutzerklärung dieser Website (jederzeit, auch nachträglich) einsehen kann.