Guter Vorsatz fürs neue Jahr: Eigene Geschäftsbedingungen

Am Anfang bzw. am Ende eines Jahres werden gern gute Vorsätze für die Zukunft gefasst. Wer einigermaßen realistisch ist, wird sich dabei nicht nur um das „Was (möchte ich erreichen)“, sondern auch um das „Wie (kann ich das erreichen)“ kümmern und sich ggf.  dementsprechend Unterstützung holen. Wer klettern gehen möchte, wird mit Sicherheit (und für die Selbe) eine gute Ausrüstung mitnehmen, wer vor hat, ein Haus zu bauen, wird zuerst für ein gutes Fundament sorgen. Und wer ein Unternehmen führen möchte, der wird die  Geschäfte auf der Grundlage von Geschäftsbedingungen tätigen, die den Alleinstellungsmerkmalen und Anforderungen des eigenen Unternehmens Rechnung tragen. Letzteres wird jedoch leider noch längst nicht von allen Unternehmen so gehandhabt.

Der Lyriker Joachim Ringelnatz sagte einmal: „Sicher ist, dass nichts sicher ist, selbst das nicht“. Wenn also alles offen zu sein scheint, soll man einfach warten, was passiert? Nein! Ich bin der Meinung, was man für seine eigene Sicherheit, und hier speziell für die Sicherung der Liquidität eines Unternehmens und bestmöglich gegen Forderungsausfall tun kann, sollte man auch tun. Und dazu gehören unbedingt eigene Geschäftsbedingungen, die auch wirklich die Belange der eigenen Firma abdecken und Regelungen vor allem zum normalen und auch zum verlängerten Eigentumsvorbehalt beinhalten. Rechtsdienstleister helfen gern dabei, individuelle Geschäftsbedingungen zu erstellen. Klar formulierte Regelungen helfen allen Vertragsparteien, von der Entscheidung, ein Geschäft zu den bekannten Bedingungen einzugehen oder nicht angefangen, über die Durchführung bis hin zum Forderungsausgleich oder auch für den Insolvenzfall. Ja, selbst für den Fall einer Kundeninsolvenz ist man mit oben genannten Regelungen als Bestandteil der eigenen Geschäftsbedingungen weitestgehend abgesichert, auch wenn es eine hundertprozentige Sicherheit gegen Forderungsausfall in der Tat nicht gibt.

Wer also gern gute Vorsätze für ein neues Jahr fasst und noch keine eigenen Geschäftsbedingungen hat, vielleicht noch nicht einmal Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) seinen Geschäften zugrunde legt, die für die eigene Branche allgemeinhin gelten, dem kann ich nur raten, die Erstellung von eigenen Geschäftsbedingungen als einen solchen guten Vorsatz zu fassen. Dann hat man sich die Frage: „Was (möchte ich erreichen)“ – mehr Sicherheit für das eigene Unternehmen – schon beantwortet. Und auf die Frage: „Wie (kann ich das erreichen)“ – würde ich die klare Antwort geben: Man lasse sich eigene Geschäftsbedingungen von einem Rechtsdienstleister erstellen (schreibe sie auf gar keinen Fall einfach irgendwo ab) und mache die Geschäftsbedingungen zur Grundlage aller Geschäfte! Nur – guten Vorsätzen müssen eben auch Taten folgen!

Mehr Dazu: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/mehr-sicherheit-durch-allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich – mit Speicherung / Verarbeitung meiner hier erhobenen personenbezogenen Daten – durch diese Website einverstanden (Einwilligung). Mir wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass ich die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich meiner personenbezogenen Daten der Datenschutzerklärung dieser Website (jederzeit, auch nachträglich) einsehen kann.