Gesetzgeber hat Inkasso mal wieder auf dem Kieker

Der neuste Gesetzesentwurf  des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist ein neuer Stolperstein für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen. Ihnen wird durch den Entwurf gleichermaßen kostendeckendes Arbeiten erschwert werden, sollte das Gesetzesvorhaben so wie geplant „durchgewunken“ werden, und aus meiner Sicht ist er ebenso ein neues Indiz dafür, dass hierzulande Schuldner geschützt und Gläubiger immer mehr in die Pflicht genommen statt unterstützt werden.

Es ist u. a. beabsichtigt, beiden Rechtsdienstleistergruppen für das außergerichtliche Inkasso unbestrittener Forderungen bis zu 48 % der Grundgebühren zu streichen. Inkasso ist doch keine „Lizenz zum Gelddrucken“, auch wenn das der Öffentlichkeit u. a. von manchen Verbraucherzentralen so glauben gemacht werden soll. Der Verbraucher müsse vor Inkassokosten geschützt werden, heißt es. Der Vollständigkeit halber muss aber auch hier wohl wieder einmal deutlich gesagt werden, dass es natürlich schwarze Schafe in der Branche gibt, dass diese oft auch völlig überzogene Gebühren berechnen, dass diesen das Handwerk gelegt werden muss, und dass …. Aber dass die ganze Branche immer und immer wieder unter Generalverdacht gestellt wird, dass ist man als seriös arbeitender Unternehmer so unendlich leid. Ich leite seit über 30 Jahren unser mittelständisches Unternehmen, wir tragen das TüV-Siegel für geprüftes Inkasso und sind im Bund Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. organisiert, dessen Mitglieder sich härteren Regeln unterwerfen, als selbst der Gesetzgeber sie fordert. Inkassounternehmen beschäftigen Mitarbeiter, sind Ausbildungsbetriebe. Der neuste Vorstoß des Gesetzgebers macht es nicht nur fast unmöglich, kostendeckend zu arbeiten, er gefährdet Arbeitsplätze, deren Finanzierung in eben dieser Kostendeckung enthalten sind und wertet durch den leichtfertigen Umgang mit den Arbeitsplätzen auch die Menschen ab, die ihre Existenz und die ihrer Familien mit Ihrer Arbeit in so einem Unternehmen sichern.

Jedes Jahr werden viele Millionen an offenen Forderungen durch Inkassodienstleistungen realisiert, Forderungen, die weder tituliert noch vollstreckt werden müssen. Das entlastet die Justiz, erspart Schuldnern (noch deutlich) höhere Kosten und sichert Unternehmern die Liquidität und stärkt somit die Wirtschaft. Es ist für mich einmal mehr wieder nicht nachzuvollziehen, warum der Fokus immer wieder auf den Schuldnern und nicht auf den Gläubigern liegt.  Diese sollen in Zukunft sogar dazu verpflichtet werden, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass ihm Kosten entstehen, sollte der Gläubiger den Forderungseinzug an einen Rechtsdienstleister abgeben. Versäumt er diesen Hinweis, hat der Schuldner die ggf. entstehenden Verzugskosten nicht zu zahlen … Der Schuldner muss vor dem bösen Gläubiger geschützt werden, der selbst oft schon viel Zeit, Nerven, Arbeitszeit und Geld in den Versuch gesteckt hat, die offene Forderung zu realisieren, bevor er die Forderung überhaupt an einen Rechtsdienstleister abgibt. Diese „Auslagen“ ersetzt ihm aber keiner. Wird der Gesetzesentwurf zum Gesetz, dann wird es weniger Rechtsdienstleister, insbesondere Inkassounternehmen geben, die Forderungen für Gläubiger realisieren können. Immer mehr Gläubiger werden letztendlich auf Forderungen verzichten „müssen“ und gezwungen sein, solche Verluste durch Preiserhöhungen, die dann alle Verbraucher betreffen, wett zu machen. Schuldnern hingegen kommen der Rechtsdienstleisterschwund sowie die unumgängliche „Inkonsequenz“ der Gläubiger beim eigenen Forderungseinzug zugute.

Detaillierte Informationen zum Thema und zu den Geplanten Gebührenänderungen finden sich in unserer Pressemitteilung vom 27.11.2019.

Mehr dazu: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/geplantes-gesetz-kann-so-manchen-inkassounternehmer-direkt-in-die-pleite-treiben.html

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