Geschäftsnachfolger unter Umständen für Altverbindlichkeiten haftbar zu machen

Kundeninsolvenz ist erst einmal wohl für jeden Unternehmer ein Schock. Oft hat man rein gar nichts geahnt, vielleicht gerade noch Ware geliefert, und hat jetzt das Gefühl, hilflos mit ansehen zu müssen, wie die eigenen Forderungen den Bach runter gehen. Aber gerade in so einer Situation sollte man nicht in Schockstarre verharren, sondern aktiv werden. Ich kann nur jedem in so einer Lage raten, sich an einen Anwalt oder Inkassobüro zu wenden, sich also professionelle Hilfe an die Seite zu holen. Aus meiner Erfahrung heraus gibt es nämlich oft noch verschiedene Möglichkeiten, den Forderungstotalausfall zu verhindern. Eine Möglichkeit, die in Betracht kommen kann, ist z. B., dass eventuelle Nachfolgegesellschaften unter bestimmten Umständen für die Altverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können. Für die Prüfung dieses Sachverhaltes ist man bei den Profis genau richtig.

Manchmal kann sogar eine völlig neu gegründete Firma für die alten Verbindlichkeiten der schuldnerischen Firma haftbar gemacht werden, wenn die neue Firma alte Kunden- und Lieferantenbeziehungen nutzt, Telefon- und Fax-Nummer identisch sind, sie bisheriges Personal weiter beschäftigt, etwa unter der alten Anschrift weiterhin tätig ist und der Firmenname in seinem Kern fortgeführt wird.

Wenn es auch nur den kleinsten Hinweis darauf gibt, dass ein Schuldner in abgeänderter Form seine Firma weiter betreibt, rate ich, umgehend einen Fachmann zu konsultieren und diesen den Sachverhalt unter die Lupe nehmen zu lassen. Ich habe es nicht selten erlebt, dass sich nach solch eingehender Prüfung die ganze Situation plötzlich vollkommen anders darstellte und verloren geglaubte Forderungen doch noch, wenn auch manchmal nicht in vollem Umfang, realisiert werden konnten. Also, Hilfe holen und nicht zu früh aufgeben

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Glaeubiger-oft-unwissend–Geschaeftsnachfolger-kann-fuer-Altverbindlichkeiten-haften.html

 

 

Ein Gedanke zu “Geschäftsnachfolger unter Umständen für Altverbindlichkeiten haftbar zu machen

  1. Dem kann ich mich nur anschliessen. Wer sich früh genug professionelle Inkassohilfe holt, kann seine Aussenstände deutlich minimieren. Es wäre falsch, sich dem Schicksal zu fügen und offene Rechnungen aus den eigenen Rücklagen zu begleichen. Professionelle Inkassospezialisten können individuell auf die jeweilige Schuldnersituation eingehen. So verbuchen Gläubiger doch noch den ersehnten Geldeingang. Gut organisiertes Inkassomanagement dient der Insolvenzsicherung eines Unternehmens und ist daher immens wichtig.

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