Forderungseinzug kann gelingen, wenn man konsequent und sorgfältig handelt

Wir haben Mandanten, die immer wieder mit einer Vielzahl offener Rechnung zu uns kommen, sich über die schlechte Zahlungsmoral erregend. Wir helfen selbstverständlich gern, das ist unsere Arbeit, aber ebenso selbstverständlich ist es für uns auch, unsere Mandanten daraufhin zu weisen, dass man selbst schon im Vorfeld viel tun kann, damit offene Rechnungen beglichen werden. Sorgfalt, zügiges und konsequentes Handeln sind das A und O dabei. Meine Tipps:

1 Vertragsabschlüsse (sowie Angebote, Auftragsbestätigungen) schriftlich und auf der Basis eigener Geschäftsbedingungen abschließen, die den normalen sowie verlängerten Eigentumsvorbehalt beinhalten sollten.

2 Zahlungsziel unmissverständlich angeben, etwa so: Der Rechnungsbetrag ist bis 15.07.2015 bei uns eingehend zu zahlen. Nach Ablauf des Zahlungsziels ist die Rechnung zur Zahlung fällig.

3 Rechnung beweiskräftig zustellen, d. h. vorab per Fax (Protokoll aufheben), per Mail mit Empfangsbestätigungsersuchen, Screenshot davon machen, speichern, per Einschreiben-Rückschein versenden oder persönlich übergeben.

4 Lieferung/Leistung schriftlich bestätigen lassen: Lieferschein unterschreiben lassen und aufbewahren, Leistung als ‚zur Zufriedenheit erledigt‘ abnehmen und schriftlich bestätigen lassen – beim Handwerk Voraussetzung für Fälligwerden der Rechnung. 

5 Rechnung fällig, sofort anmahnen. Dies sollte höflich aber bestimmt zwei bis dreimal schriftlich im Abstand von 7 – 10 Tagen unter ein und derselben Bezeichnung und mit Setzen eindeutiger Zahlungsfrist geschehen.

6 In Zahlungsverzug setzen. Mit Eintreffen einer Mahnung beim Schuldner tritt der Zahlungsverzug ein. Ohne sie kommt dieser automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung als Unternehmer in Zahlungsverzug. Für Verbraucher hat diese besondere Verzugsregelung nur Gültigkeit, wenn deutlich in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Zahlungsverzug ist Voraussetzung für den Ersatz von Verzugsschaden, u.a. Kosten für Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen, geltend zu machen gegen den Schuldner.

7 Verzugszinsen verlangen. Bei Zahlungsverzug des Schuldners: Zinssatz für Verbraucher – fünf Prozentpunkte über dem flexiblen Basiszinssatz, für Unternehmer neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom Gläubiger ansetzbar.

8  Mahngebühren erheben. Ohne Einzelnachweis gerichtlich meist zwischen 1,00 € und 5,00 € pro Mahnschreiben ab der zweiten Mahnung akzeptiert. Für erste Mahnung nur dann Mahngebühr verlangen, wenn der Kunde schon vorher in Verzug war. Stattdessen kann von einem schuldnerischen Unternehmer vom Gläubiger eine Pauschale von 40 Euro gefordert werden, die aber wohl auf die Kosten von Rechtsanwalt oder Inkasso angerechnet werden muss, nimmt man sie später in Anspruch.

9 Sich helfen lassen. Gläubiger haben das Recht auf Unterstützung durch Anwalt oder Inkasso. Die Kosten dafür sind Verzugsschaden, vom Schuldner zu ersetzen. Wir berechnen als Beispiel im Nichterfolgsfall nur eine geringe Pauschale und Erstattung entstandener Auslagen.

10 Gerichtlichen Weg nicht ohne Hilfe gehen. Ist eine Forderung wohl nur auf gerichtlichem Wege zu realisieren, sollte man sich umgehend qualifizierte Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen z. B. für die Beantragung des Mahnbescheides holen, da umfängliche Rechtskenntnisse erforderlich sind. Unwissenheit kann teuer werden.

Ich werde nicht müde, diese Tipps zu wiederholen. Sie stellen keine Garantie aber die Voraussetzung für erfolgreichen Forderungseinzug dar. Kunden nehmen im Vorfeld sehr wohl wahr, wer im Geschäftsalltag freundlich aber sorgfältig und sehr konsequent agiert und mit wem unter Umständen bei offenen Rechnungen nicht gut „Kirschen essen“ ist – und mancher zahlt  die „Kirschen“ dann doch lieber gleich.

Mit Sorgfalt, Konsequenz und Umsichtigkeit hat man auf jeden Fall stets alles gut im Griff. Und das schadet mit Sicherheit nicht.

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Eigene-Liquiditaet-sichern-durch-Konsequenz-und-Sorgfalt.html

 

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