Unsere beiden Juristen, die über mehrere Monate hinweg den Fachanwaltslehrgang „Bau- und Architektenrecht“ in Berlin besuchten, haben diesen mit Erfolg abgeschlossen. So haben wir nun neben unseren anderen Volljuristen und deren spezifischen Kenntnissen auch für Gläubiger mit Forderungen aus dem Bereich „Bau- und Architektenrecht“ zwei kompetente Ansprechpartner in unserem Unternehmen.
Sie sind vertraut mit Bauvertragsrecht – vertraglichen und gesetzlichen Sicherheiten, Grenzüberschreitenden Bau- und Architektenverträgen, Versicherungsrecht am Bau, Bauträgerrecht und Vergaberecht, mit dem Recht der Architekten und Ingenieure, mit Bautechnik, Bauprozessrecht, der Insolvenz am Bau und Öffentlichem Baurecht.
Da lt. Gesetzgeber Inkassounternehmen die Verantwortung für die wirkungsvolle Durchsetzung fremder Rechte übernehmen dürfen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2004 – 1 BvR 737/00), sie Ansprüche geltend machen dürfen, zu deren Durchsetzung rechtliche Argumente erforderlich sind, ist es von größter Wichtigkeit, den Mandanten auch genau über die Rechtslage in seinem spezifischen Fall informieren zu können. Gerade in Bezug auf die Realisierung streitiger Forderungen ist umfangreiches fundiertes Fachwissen unabdingbar.
Kompetenz und ein Höchstmaß an Qualität sind Basis unserer täglichen Arbeit. Unser Erfolg bei der Realisierung von Forderungen bestätigt uns in der ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter, was umso schöner ist, wenn diese mit Freude und Erfolg bei der Sache sind.
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