Erfolgreicher Forderungseinzug ist keine Hexerei

Für einen bestmöglichen Forderungseinzug bedarf es keiner Zaubersprüche, es sind „lediglich“ ein paar wesentliche Dinge zu beachten und konsequent anzuwenden. Da wäre zuerst und als allgemein gültig und für mich selbstverständlich ein respektvoller Umgang im Miteinander zu nennen.

Die Alleinstellungsmerkmale und Geschäftsabläufe eines Unternehmens sollten sich in individuell formulierten AGB wiederfinden und diese sollten Grundlage allen unternehmerischen Handelns sein. Alle Angebote, Verabredungen, Zusagen etc. bis hin zu Mahnungen sollten zum Zwecke der Nachweisbarkeit unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Erledigung des Auftrages sollte die Rechnung zeitnah gestellt werden und der Zugang der Rechnung sollte belegbar sein. Bei der Erstellung der Rechnung hat Genauigkeit von der richtigen Benennung des Adressaten bis hin zu einem genau zu definierenden Zahlungsziel oberste Priorität. Bei einer erbrachten Handwerksleistung sollte man sich unbedingt vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen, dass sie zu seiner Zufriedenheit erbracht wurde (wichtig für Fälligkeit der Rechnung). Bei Lieferungen ist der Lieferschein gut aufzubewahren, nachdem er von einer Person, die sich möglichst ausgewiesen hat, gut leserlich unterschrieben wurde.

Wurde eine Rechnung fällig, sollte sofort gemahnt werden. Ist eine Rechnung jedoch noch nicht fällig und wird bereits angemahnt, ist die Mahnung unwirksam! Bei Kunden, die mehr „Zuwendung“ brauchen, sollte man bis zu drei Mahnungen im Abstand von 7 von 10 Tagen schicken. Mehr nicht! Ab der zweiten Mahnung dürfen Mahngebühren erhoben werden. Es muss deutlich zu erkennen sein, dass es sich um eine Mahnung handelt, um welche Forderung es geht und das Zahlungsziel muss unmissverständlich sein.

Um Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug war. Zum Verzugsschaden gehören Verzugszinsen, die für die Dauer des Verzuges berechnet werden dürfen, sowie z. B. Kosten für einen Rechtsdienstleister, an den der Forderungseinzug abgegeben wird, um weitere Zeit und Nerven zu sparen.

Sollte es trotz aller Sorgfalt und Einhaltung der bisher genannten Punkte  dennoch nötig werden, die Forderung auf dem gerichtlichen Wege einzuziehen, sollte man sich nach meiner Erfahrung spätestens jetzt Hilfe von einem Profi, einem Rechtsdienstleister holen, der sich mit Unternehmensrechtsformen, deren Vertretungsverhältnissen, der Verjährung etc. — und vielleicht doch auch dem einen oder anderen Zauberspruch — auskennt.

Mehr zum Thema: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/liquiditaetssicherung-auch-eine-frage-von-konsequenz.html

 

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