Auch Kleinvieh macht Mist

Immer wieder neigen Schuldner dazu, kleine Forderungen überhaupt nicht zu begleichen, selbsttätig großzügig abzurunden oder Restforderungen einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Eine Forderung ist und bleibt aber eine Forderung, für die der Schuldner auch eine Leistung erhalten hat – und die ja schließlich auch zu 100% und nicht großzügig nach unten abgerundet oder nach Gutdünken gekürzt.

Ob man so einer kleinen Forderung (was immer relativ zu sehen ist) nachgeht, ist letztendlich die Ermessenssache jedes Einzelnen. Aber viele kleinere offene Forderungen reißen über kurz oder lang ein großes Loch ins Portemonnaie. Da es eine Mindestforderungshöhe für die Inanspruchnahme eines Rechtsdienstleisters nicht gibt, gilt es, die Konditionen eines Einzugs durch einen Dritten genau abzuklären. Tatsache ist, dass die Tätigkeit eines Rechtsdienstleisters eine Dienstleistung ist, die zu vergüten ist. Auch müssen Porto, Telefon, Kopien etc. von ihnen genauso bezahlt werden, als würde man selbst schreiben, telefonieren etc. Demzufolge sind dem Rechtsdienstleister auch solche realen Auslagen zu erstatten. Diese Auslagen sowie die Dienstleistungsvergütung sind auch dann zu entrichten, wenn die Forderung nicht erfolgreich eingezogen werden konnte. Solche Kosten wären einem aber auch entstanden, hätte man sich selbst am Einzug ‚versucht‘, wobei man sich die eigene Arbeitszeit nur wohl nicht berechnen würde, ebenso wenig aber wohl auch den Ärger oder die dünnen Nerven. Bei einer Forderung bis 150 EUR berechnen wir  z. B. 10 EUR Nichterfolgspauschale zzgl. der baren Auslagen (s. o.), wenn wir die Forderung nicht erfolgreich einziehen konnten.

Wer alleine also nicht weiterkommt und seine Forderung aber auch nicht einfach ausbuchen möchte, dem rate ich, sich einen Rechtsdienstleister suchen, der den Forderungseinzug übernimmt. Der Schuldner hat dann für diesen Verzugsschaden aufzukommen. Das gilt für die Rechtsanwaltskosten. Und auch für die Inkassokosten hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen einer  nicht titulierten Forderung nur bis zur Höhe vergleichbarer Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu erstatten sind. Also egal, was Inkassounternehmen und Gläubiger für eine Vergütung im Innenverhältnis vereinbart haben, zu erstatten sind die Kosten nur in Höhe der vergleichbaren Rechtsanwaltskosten.

Einige Inkassounternehmen liegen gerade bei kleineren Forderungen bei der außergerichtlichen Inkassodienstleistung  oft unter solchen vergleichbaren Rechtsanwaltskosten. Die Entscheidung, auch kleine Forderungen konsequent einzuziehen, auch mit Hilfe eines Dritten, muss jeder für sich selbst treffen. Für den einen ist die Signalwirkung dabei wichtig, für den anderen konsequentes Verhalten, andere ärgert es einfach nur und wieder andere geben die Forderung eben verloren und haben damit ihre Ruhe. Gibt man die Forderung ab, bekommt man neben intensiver Beratung auch eine fundierte Einschätzung darüber, ob und in wieweit der Einzug erfolgreich sein kann, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln.

http://Immer wieder neigen Schuldner dazu, kleine Forderungen überhaupt nicht zu begleichen, selbsttätig großzügig abzurunden oder Restforderungen einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Eine Forderung ist und bleibt aber eine Forderung, für die der Schuldner auch eine Leistung erhalten hat – und die ja schließlich auch zu 100% und nicht großzügig nach unten abgerundet oder nach Gutdünken gekürzt.

Mehr dazu unter: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/forderung-ist-forderung-kleinstforderungen-nicht-einfach-ausbuchen.html

Ein Gedanke zu “Auch Kleinvieh macht Mist

  1. Inkassounternehmen haben sich auf die Einforderung von Massenforderungen spezialisiert. Auch Kleinstbeträge können über effizient gestaltete Inkassobearbeitung und intelligente Automatisierung einiger Inkassoschritte kostengünstig und erfolgreich eingefordert werden. Als Gläubiger sollten Sie auch kleine Beträge unbedingt einfordern – im Zweifel mit Hilfe eines professionellen Inkassounternehmens. Informieren Sie sich einfach mal, welcher Inkassoservice Ihnen zu welchem Preis angeboten wird. Es lohnt sich öfter, als viele meinen…

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