Anpassung der Pfändungsfreigrenze hat wieder stattgefunden

Seit 2021 findet die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen jährlich statt. Mit der Anpassung sollen Schuldnern die regelmäßig steigenden Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Die Freigrenze ist sowohl von dem Einkommen des Schuldners als auch von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen abhängig. Bisher betrug der pfändungsfreie Grundbetrag für einen alleinstehenden, nicht unterhaltspflichtigen Schuldner 1.252.64 EUR. Dieser Betrag wurde jetzt zum 1. Juli 2022 auf 1.330,16 EUR angehoben, was einer Erhöhung um 6,19% entspricht.

Es steht wohl außer Frage, dass jedem Schuldner ein Mindestmaß an Mitteln zugestanden werden muss, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, andernfalls wären neue Probleme vorprogrammiert. Im Umkehrschluss bedeutet dieser „Kostenausgleich“ aber auch, dass der Gläubiger monatlich weniger Geld vom Schuldner bekommt. Wenn ein höherer Betrag vom Einkommen des Schuldners unpfändbar ist, wird die Rückzahlungsrate an den Gläubiger unweigerlich geringer. Und somit verlängert sich auch der Zeitraum, über den der Gläubiger (hoffentlich vollständig) seine Forderung beglichen bekommt. Dem Gläubiger hingegen werden seine steigenden Lebenshaltungskosten, die er wie auch jeder andere hat, aber nicht von Gesetzes wegen ausgeglichen.

Nun könnte man sagen: „Leben und auch leben lassen“, oder: „…dann muss der Gläubiger eben ein bisschen mehr Geduld haben, das macht den Kohl dann doch auch nicht mehr fett“ … Könnte man sagen. Es muss aber auch erwähnt sein, bzw. ganz deutlich gesagt werden, dass eine Pfändung nicht plötzlich vom Himmel fällt, der arme Schuldner davon gänzlich überrascht wird. Nein, anders wird ein Schuh draus: Die Pfändung ist das letzte Mittel in einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die ohne Erfolg ergriffen worden sind, damit der Schuldner seine Schulden an den Gläubiger begleicht. Während aller Versuche, die Forderung zu realisieren, hat der Gläubiger dafür viel Nerven, Zeit und Geld gelassen, die ihm zusätzlich keiner ausgleicht. Der Gläubiger hat aber eine Lieferung oder Leistung erbracht, für die ihm die Vergütung rechtmäßig zusteht. Mehr als nur gefühlt wird der Schuldner seitens der Politik begünstigt bzw. geschützt und der Gläubiger belastet bzw. seine Möglichkeiten zur Forderungsdurchsetzung immer neu beschnitten. Da ist seitens der Politik und Gesetzgebung noch ganz viel Luft nach oben und muss sich dringend etwas ändern. Dringend. Auch Gläubiger müssen ihre Existenz sichern können.

Mehr zum Thema: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/ab-1-juli-2022-neue-pfaendungsfreigrenze-.html

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