Neues zur Pfändungsfreigrenze – Leidtragende sind die Gläubiger

Konnten sich unpfändbare Beträge (bei Lohnpfändung) gemäß § 850c Abs. 1 und 2 ZPO (Zivilprozessordnung) bisher alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli ändern, so wird seit diesem Jahr bei der Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen von einem zweijährlichen auf einen jährlichen … Weiterlesen

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