Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. 0421 / 841060
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Ihr Schuldner (eine GmbH) hat noch 2-3 Monate vor Insolvenzantragstellung Ware von Ihnen erhalten?

Bei unserer täglichen Arbeit erleben wir es immer wieder:

Als wäre nichts gewesen, werden bei Ihnen noch kurz vor dem Insolvenzantrag Waren oder Dienstleistungen bestellt.

Unter bestimmten Umständen kann aber der Geschäftsführer der schuldnerischen GmbH persönlich in Anspruch genommen werden. Dieses ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware schon nicht mehr in der Lage war, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen, also zahlungsunfähig war oder etwa wenn Überschuldung vorlag. Ein erster Anscheinsbeweis für eine Überschuldung besteht nach Auffassung des LG München, BB 2000, 428 schon dann, wenn zwischen Insolvenzantragstellung und Lieferung weniger als 6 Monate lagen, da dann ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehe.

Genauere Erkenntnisse über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung kann das beim Gericht hinterlegte Gutachten des Insolvenzverwalters geben.

Daraus ergibt sich oft, wie lange schon keine Sozialversicherungsbeiträge, Mieten oder Gehälter mehr gezahlt wurden.

Hat die Gesellschaft ihre fälligen Verbindlichkeiten - wegen eines mangels an Geldmitteln - zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung schon nicht mehr vollständig ausgleichen können, bestehen gute Aussichten, den Geschäftsführer persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie solche Fälle erlebt haben und nicht zu Ihrem Geld gekommen sind, rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir geben Ihnen - kostenlos - eine telefonische Auskunft, ob es Möglichkeiten gibt, Ihnen in diesem Fall noch zu Ihrem Geld zu verhelfen.


Weiter zu Fall 4: Ihr Schuldner hat Ware bei Ihnen gekauft, obgleich er vorher schon eine Vermögensauskunft für einen anderen Gläubiger abgegeben hat?