Bremer Inkasso GmbH

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Schuldner und ihre Tricks

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In über 20 Jahren Inkassotätigkeit haben wir viele Forderungen für unsere Mandanten erfolgreich durchsetzen können; einige aber auch nicht. Unsere Hartnäckigkeit und unser besonderes Wissen haben sich dabei für unsere Mandanten oft bezahlt gemacht. Aber es wird auch nicht einfacher, dem trickreichen Schuldner auf die Schliche zu kommen. Wir haben feststellen müssen, dass man mit den Vollstreckungsstandards (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher) kaum mehr erfolgreich zu seinem Geld kommt. Das liegt einerseits an einer sehr schuldnerfreundlichen Gesetzgebung und andererseits daran, dass der Schuldner heute sehr gut darüber informiert ist, wie er es anstellen kann, ohne Bezahlung seiner Rechnungen, immer wieder von vorne anzufangen; dabei lässt er es sich noch richtig gut gehen!

Wenn man beobachtet, mit wie viel Geschick manche Schuldner ans Werk gehen, hat man manchmal den Eindruck, es gäbe Bücher zu kaufen: "Schulden machen - aber richtig!".

Nun wollen wir - wenngleich das Material dafür sicher vorhanden wäre - kein Buch schreiben. Sie sollen aber über Verfahrenstaktiken informiert werden, die absolut notwendig sind, um erfolgreich den Einzug von Forderungen zu betreiben. Also: "Forderungen einziehen, aber richtig!".

Fall 1: Ihr Schuldner hat Insolvenz angemeldet und arbeitet unter derselben Anschrift mit einer neuen Firma und etwa gleich klingendem Namen weiter?

Fall 2: Ihr Schuldner arbeitet jetzt in dem Unternehmen seiner Ehefrau - und wird nur in Höhe des unpfändbaren Betrages vergütet?

Fall 3: Ihr Schuldner (eine GmbH) hat noch 2-3 Monate vor Insolvenzantragstellung Ware von Ihnen erhalten?

Fall 4: Ihr Schuldner hat Ware bei Ihnen gekauft, obgleich er vorher schon eine Vermögensauskunft für einen anderen Gläubiger abgegeben hat?

Fall 5: Ihr Schuldner ist bei keinem Einwohnermeldeamt gemeldet und die Post teilt Ihnen mit, der Schuldner sei unbekannt verzogen oder nicht zu ermitteln?

Fall 6: Ihr Schuldner (eine GmbH) hat seine Gesellschafteranteile verkauft. Es hat ein Geschäftsführerwechsel stattgefunden. Der neue Geschäftsführer hat seinen Sitz im Ausland oder es gibt keine ladungsfähige Anschrift?

Fall 7: Ihr Schuldner hat ohne Begründung Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt und es soll jetzt - obgleich es bisher keinen Einwand gegen die Forderung gab - einen teuren Prozess geben?

Fall 8: Ihr Schuldner behauptet, er lebe nur vom Einkommen der Lebensgefährtin und habe kein eigenes Einkommen?

Fall 9: Ihr Schuldner hat kein eigenes Konto, nutzt aber Konten, die anderen wirtschaftlich zuzurechnen sind (Konto der Lebensgefährtin, Mutter etc.).

Fall 10: Ihr Schuldner glaubt, er muss nur alle 3 Jahre die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben und Sie denken das auch?