Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21

Warenkreditversicherung

Entscheiden Sie sich für eine bessere Absicherung Ihrer Kundenforderungen gegen Zahlungsunfähigkeit und Nichtzahlung durch eine Warenkreditversicherung.

Eine Warenkreditversicherung gewährleistet Ihnen1, z. B. zukünftig spätestens 6 Monate nach Ablauf des mit Ihrem Kunden vereinbarten Zahlungszieles, selbst dann Zahlungen auf Ihre Forderungen zu erhalten, wenn Ihr Kunde – trotz Einschaltung der Bremer-Inkasso GmbH – noch keine Zahlung geleistet hat.

Ein renommierter Kooperationspartner der Bremer-Inkasso GmbH ist spezialisiert auf Warenkreditversicherungen und damit auf die Risikoabsicherung mittelständischer Unternehmen. So prüft und überwacht unser Partner die Zahlungsfähigkeit Ihrer größeren Kunden vor Beginn der Leistungserbringung und regelmäßig während Ihrer Geschäftsbeziehung. Wird ein Kunde dennoch unvorhergesehen zahlungsunfähig, erhalten Sie umfassende Unterstützung bei der Minderung des daraus entstehenden Schadens durch eine Warenkreditversicherung. Den endgültigen Forderungsausfall entschädigt Ihnen unser Partner im Rahmen des Warenkreditversicherungsvertrages. Versichert werden kann auch der Nichtzahlungstatbestand. D. h., wenn Ihr Kunde – selbst nach Einschaltung der Bremer-Inkasso GmbH – auch 6 Monate nach Ablauf des mit Ihrem Kunden vereinbarten Zahlungszieles nicht zahlt, erhalten Sie schon eine Entschädigung - im Rahmen des Warenkreditversicherungsvertrages - von unserem Kooperationspartner.

Tritt der Versicherungsfall früher ein, beispielsweise durch Insolvenz Ihres Kunden oder wenn eine Zwangsvollstreckung gegen ihn ganz oder teilweise erfolglos bleibt, erhalten Sie die Entschädigung ggf. auch vor Ablauf der 6 Monate durch die Warenkreditversicherung.1

Eine Warenkreditversicherung unseres Kooperationspartners schützt Sie – gerade im verstärkten Exportgeschäft und bei Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes - vor größeren Verlusten.

Zur Vorbereitung eines unverbindlichen Angebotes und einer ersten Kontaktaufnahme durch den Warenkreditversicherungspartner benötigen wir:

1Bei Abschluss eines Kreditversicherungsvertrages mit unserem Kooperationspartner und Einhaltung der dort festgelegten Versicherungsbedingungen

*Pflichtfeld

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

OLG Celle – 1 U 55/20

Zur Ersatzfähigkeit von Inkassokosten als Verzögerungsschaden. (L.d.R.)

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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