Außenverhältnis
Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.
Auf dem Gebiet des Forderungseinzugs bezeichnet man das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner als Außenverhältnis. Demgegenüber betrifft die Rechtsbeziehung zwischen dem beauftragten Inkassounternehmen und dem Gläubiger (Mandant) das Innenverhältnis.
Der Begriff des Außenverhältnisses kommt aber auch in anderen deutschen Rechtsgebieten vor. So versteht man im deutschen Gesellschaftsrecht unter dem Außenverhältnis die Rechtsbezie- hungen der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten. Demgegenüber betrifft das Innenverhältnis das Verhältnis der Gesellschafter zueinander. Grundsätzlich schützt dabei das Handelsrecht wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch den außenstehenden Dritten stärker als die Personen im Innenverhältnis.
Eine typische Beziehung im Außenverhältnis findet sich auch im Recht der Bevollmächtigung bzw. Stellvertretung. Die Vollmacht betrifft dabei die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen, also das Außenverhältnis zum Geschäftspartner.
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